Aleš Brozek

 

Die Gestaltung von Stadt- und Gemeindeflaggen in der Tschechischen Republik seit 1990

 

Liebe Kollegen,

es wurde schon viel über die Tätigkeit der Heraldischen Kommission im tschechischen Parlament gesagt und geschrieben. Sie entstand im Frühjahr 1991, also ein halbes Jahr, nachdem der tschechische Nationalrat das Gesetz Nr. 367 am 5. September 1990 genehmigt hatte. Dieses Gesetz bewilligte nicht nur den Städten, sondern auch den Gemeinden das Recht eigene Wappen und Flaggen (im Gesetz fälschlich Fahnen genannt) zu führen. Die Aufgabe der heraldischen Kommission bestand in der Beurteilung der Wappen- und Flaggenentwürfe, und ob sie den heraldischen und vexillologischen Prinzipien entsprachen. Die Kommission, die jetzt Unterausschuß für Heraldik heißt und im Parlament im Rahmen des Ausschusses für Wissenschaft, Bildung, Kultur, Jugend und Körpererziehung wirkt, hält jährlich vier bis fünf Sitzungen ab. Sie hat schon mehr als 500 neue Gemeindewappen und -flaggen dem obengenannten Ausschuß zur Verleihung empfohlen. Die bisher letzte Sitzung fand am vergangenem Mittwoch statt und begutachtete mehr als 30 Flaggenentwürfe.

Wenn ich die heutigen Entwürfe mit denen aus dem Herbst 1991, als ich Mitglied der heraldischen Kommission wurde, vergleiche, muß ich sagen, daß früher mehr Wappenflaggen angenommen wurden, also Flaggen, die die Farbe des Wappenschildes hatten und ganze Wappenbilder umfaßten. Der Grund dafür war, daß die Flaggen damals mehr von Heraldikern als von Vexillologen vorgeschlagen wurden und daß nur zwei Vexillologen (Dr. Svoboda und ich) Mitglieder der Kommission waren. Am Mittwoch wurden nur 7 solche Wappenflaggen angenommen, was ich später ausführlich darstellen werde.

Wenn ich mich jetzt an die ersten Sitzungen erinnere, wird mir klar, daß es damals keine festen Kriterien für die Entscheidung gab, ob der Flaggenentwurf richtig war. Diese entstanden erst in Diskussionen der Heraldiker mit den Vexillologen. Es freute mich, daß die Heraldiker mit uns einig waren, daß ein Wappen in einer Flagge überflüssig ist. Dagegen setzten wir das Prinzip, daß Flaggen einfacher sein sollen, um mehrere Exemplare billig herstellen zu können, nur mit Schwierigkeiten durch. Es war nämlich nicht möglich, die Flaggenentwürfe in der Kommission zu ändern, wenn sie schon im Gemeinderat gebilligt worden waren. Wenn der Gemeinderat einen komplizierten und deshalb auch einen teuren Flaggenentwurf wollte, mußten wir das akzeptieren. Gemeindevorsteher konnten sich nicht vorstellen, daß die Gemeindeflaggen auch als Schmuck der Gemeinde geeignet sind und daß man dafür mehrere Exemplare braucht, und nicht nur eins. Ganz klar war das Prinzip, daß die Gemeindeflaggen unterschiedlich sein sollten. Ich erzählte in der Kommission mehrmals die Geschichte von der Warnsdorfer Flagge, die in den 30er Jahren dieses Jahrhunderts blau - weiß war, wie z.B. auch die Flaggen von Asch, Bergreichenstein, Mies und Saatz. Ich fand im Tetschener Archiv nämlich die interessante Korrespondenz zwischen dem Bürgermeister von Warnsdorf und dem Kulturamt Eger von 1939. Damals verlieh Warnsdorf seine Flagge anläßlich der sudetendeutschen Schiller-Festspiele. Als sie die Rückgabe verlangte, gab es Probleme, denn eine Reihe von Städten hatte blau - weiße Flaggen geschickt und in Eger konnte nicht festgestellt werden, welche davon nach Warnsdorf zurück geschickt werden sollte.

Damit nicht die gleichen oder ähnliche Flaggen gebilligt werden, nutzt die Kommission ein Verzeichnis der tschechoslowakischen Stadtflaggen, das der Prager Vexillologen-Klub Ende der 70er Jahre aufgestellt hat, und die grünen Hefte eines Kommissionsmitglieds, in die er alle gebilligten Flaggenentwürfe mit einer Zeichnung eingetragen hat. Es gibt leider bisher keine Publikation, in der die Ergebnisse der Heraldischen Kommission veröffentlicht sind. Die Mitglieder verfügen nicht einmal über die Protokolle der Sitzungen. Die Tätigkeit der Kommission wird dadurch erschwert und auch die Heraldiker und Vexillologen, die neue Gemeindeflaggen entwerfen wollen, können die gebilligten Flaggenentwürfe leider nicht einsehen.

Man muß auch betonen, daß das Verzeichnis des Prager Vexillologen-Klubs nicht ganz zuverlässig und bei weitem unvollständig ist. Der Klub schickte damals etwa 600 Briefe an Nationalausschüsse, Archive und Museen und es kamen negative Antworten aus einigen Städten vor allem aus dem ehemaligen Sudetenland, wo es früher viele Stadtflaggen gab. Das Verzeichnis informiert im ersten Teil über 150 tschechoslowakische Stadtflaggen, die in 98 Fällen nur aus zwei waagerechten Streifen bestanden. Die häufigste Kombination war weiß und blau (32 Fälle) vor blau und gelb (20 Fälle) und weiß und rot (16 Fälle). Die sudetendeutschen Städte (es waren 44 Städte aus dem Sudetenland in dem Verzeichnis vertreten, also eine starke Gruppe) zogen weiß - blaue und gelb - blaue Stadtfarben vor, um die Farbengleichheit mit der weiß - roten Landesflagge von Boehmen zu vermeiden. Das Verzeichnis brachte auch 25 Stadtflaggen mit dem Stadtwappen in der Mitte, was bei den neuen Gemeindeflaggen nach dem Jahr 1990 unzulässig ist. Überraschend ist, daß nur sieben Stadtflaggen aus dem Sudetenland mit dem Wappen in der Mitte abgebildet sind, obwohl es dort Stadtflaggen mit und ohne Wappen vor dem 2. Weltkrieg gab. Ich kann das belegen, da ich im Gablonzer Archiv eine Liste aus den 30er Jahren gefunden habe. Darin wurden 34 Stadtfahnen (darunter 16 mit dem Stadtwappen) und 7 Stadtflaggen (darunter 6 mit dem Stadtwappen) aufgeführt.

Obwohl neue Gemeindeflaggen kein Wappen tragen, sind sie oft aus dem Wappen hergeleitet. An der letzten Sitzung des Unterausschusses für Heraldik am 7. Oktober haben wir neue Symbole für 38 tschechische und mährische Gemeinden beurteilt. Drei Gemeinden wollten nur das Wappen haben, bei vier weiteren entsprachen die Wappenentwürfe nicht den heraldischen Regeln und wurden deshalb abgelehnt. Acht Gemeindewappen hatten das Wappenbild auf einem einfarbigen Schild und deshalb war auch das Flaggenfeld in sieben Fällen einfarbig. Im achten Fall hatte die Flagge zwei senkrechte Streifen im Verhältnis 2:1, der Streifen am Liek war in der Farbe des Schildes und trug das Wappenbild, der Streifen am fliegenden Ende war in der Farbe des Wappenbildes. In sechs Fällen hatte der Schild ein Schildhaupt, das fünfmal durch einen senkrechten Streifen und einmal durch einen waagerechten Streifen in den Flaggenentwürfen vertreten wurde Den Schildfuß repräsentierte einmal ein waagerechter Streifen und einmal ein senkrechter Streifen am fliegenden Ende der Flagge. Einem schräg rechts geteilten Schild entsprachen vier Schrägstreifen in einem Fall und zwei Schrägstreifen im anderen. Wenn das Wappen einen gespaltenen Schild hatte, bekam die Flagge senkrechte Streifen. Dem geteilten Schild entsprachen waagerechte Streifen bei zwei Flaggenentwürfen. In vier Fällen inspirierten die Wappenbilder, wie z.B. ein silbernes Herz oder ein in Rot und Silber gespaltener Krebs zu einem weißen waagerechten Streifen, bzw. einem roten und einem weißen Schrägstreifen. In 6 Flaggenentwürfen wurden nur die Tinkturen aus dem Wappen übernommen. Ob die Flaggen ästhetisch aussehen, können Sie jetzt selbst beurteilen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


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