Erwin Günther

Politische Symbolik in der DDR 1989/90

Vorbemerkung der Redaktion: Auf unserem 8. Deutschen Vexillologentreffen am 9./10. Oktober 1999 in Bremen und Bremerhaven präsentierte uns unser Mitglied Erwin Günther seine Untersuchung über die politische Symbolik in der DDR in den beiden Wendejahren 1989/90. Wir bringen unseren Lesern diese Arbeit in leicht gekürzter Form in zwei Teilen. Der erste Teil soll die Staatsflaggen und ihre Führung in dieser Zeit sowie die vom Volke 1989/90 verwendeten Fahnen und Flaggen, der zweite Teil die Symbole und Fahnen der politischen Parteien und Organisationen sowie der neu entstandenen politischen Bewegungen enthalten. Infolge der Teilung der Arbeit sei es gestattet, die Bildnummern entsprechend des Originals unverändert beizubehalten.

 

Einleitung

 

Vor zehn Jahren – 1989 – feierte die DDR ihr vierzigjähriges Bestehen. Es war zugleich der Anfang vom Niedergang eines Staates, dessen Entstehen im Ergebnis der Nachkriegsentwicklung in Deutschland und Europa zu suchen ist. Die machtvollen Demonstrationen im Herbst 1989 mit den Rufen „Wir sind das Volk", die bald in ein „Wir sind ein Volk" einmündeten, führten zum Sturz einer vierzigjährigen Alleinherrschaft einer Partei durch die friedliche Revolution und schließlich ein Jahr darauf zur Wiedervereinigung Deutschlands.

 

Mit dem 2.10.1990 hörte die DDR auf zu existieren, wurde sie Geschichte – wie alle ihre Symbole auch. 10 Jahre friedliche Revolution veranlaßten mich, eine Betrachtung der politischen Symbole in der DDR in ihrem vermeintlichen Höhepunkt 1989 und in ihrem Niedergang 1989/90 anzustellen. Politische Symbole – das sind die Symbole einer staatlichen Souveränität und ihrer Träger, der Parteien und sogenannten Massenorganisationen einerseits, und andererseits die selbstgewählten Symbole des Volkes und der neuen politischen Bewegungen in der Phase der friedlichen Revolution. Es ist dabei nicht mein Ziel, die Geschichte und einen kompletten Abriß der staatliche Hoheitszeichen (Staatswappen und Staatsflaggen einschließlich aller Dienstflaggen) zu geben. Dazu sind hinreichend die einschlägigen Flaggengesetze der DDR und eine komplette Abhandlung unseres Mitgliedes Jiri Tenora bekannt, die er in den achtziger Jahren – in tschechischer Sprache – in der Zeitschrift „vexilologie" des tschechoslowakischen Flaggenvereins publizierte (insgesamt 11 Artikel in den Ausgaben Nr. 54/1984, Nr. 56 - 59/1985, Nr. 61/1986, Nr. 64/1986 – 68/1987). Auch über die Fahnen und Embleme der in der sog. Nationalen Front zusammengeschlossenen Parteien und Massenorganisationen der DDR existiert bereits eine breitere Abhandlung unseres Mitgliedes Dr. Arnold Rabbow .

 

Ich will daher auf den Iststand 1989 zurückgreifen, dabei dort ergänzen, wo es mir nötig erscheint, und den Gebrauch und Wandel dieser staatlichen und Parteisymbole in der Phase der friedlichen Revolution bis zur Herstellung der deutschen Einheit sowie die Symbole der neuen politischen Bewegungen und die vom Volk gewählten Fahnen und Flaggen in dieser Zeit versuchen darzustellen. Vieles ist dabei eine aktuelle Zeitaufnahme des Verfassers, der diese bedeutende Zeitepoche miterlebt hat, läßt sich nur aus dem eigenen Erfassen, aus Zeitungsausschnitten, verbreiteten Handzetteln und Flugblättern wiedergeben, anderes kann wiederum mit exakten Gesetzestexten, Verordnungen etc. dokumentiert werden. Auch läßt die Schnelllebigkeit der Ereignisse der Jahre 1989/90 nicht den Anspruch zu, alle mitunter kurzzeitigen Symbole erfaßt zu haben: Eben ein Versuch einer Darstellung nach 10 Jahren, der das Wohlwollen der Zeitinteressierten finden möge.

 

 

 

2 Staatswappen und Staatsflaggen der DDR

Tafel 1 (Abb. 1 – 12) enthält das Staatswappen und die wesentlichsten staatlichen Flaggen der DDR, wie sie im Jahre 1989 existierten. Es zeigen:

 

Abb. 1: das Staatswappen in seiner seit 1955 gültigen Gestaltung;

Abb. 2: die Staatsflagge der DDR, wie sie 1959 zur Abgrenzung zur Bundesrepublik Deutschland eingeführt wurde;

Abb. 3: die Standarte des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR (des nominellen Staatsoberhauptes seit 1960);

Abb. 4: die Flagge des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates ;

Abb. 5: die Dienstflagge der Nationalen Volksarmee, eingeführt 1957;

Abb. 6: die Truppenfahne der Nationalen Volksarmee, erstmals verwendet 1956 , gesetzlich bestätigt 1973 ;

Abb. 7: die Dienstflagge der Kampfschiffe und –boote der Volksmarine, eingeführt 1960;

Abb. 8: die Dienstflagge der Hilfsschiffe der Volksmarine, eingeführt 1966 (der Seehydrographische Dienst und der Bergungsdienst erhielten dabei entsprechende Unterscheidungszeichen);

Abb. 9: die Dienstflagge der Boote der Grenztruppen der DDR, eingeführt 1962;

Abb. 10: die Dienstflagge der Schiffe und Boote der Grenzbrigade Küste, ebenfalls 1962 festgelegt;

Abb. 11: die Fahne der Dienststellen und Einheiten der Deutschen Volkspolizei (in der 1979 festgelegten Form);

Abb. 12: die Fahne der Zivilverteidigung der DDR.

Daneben existierten Dienstwimpel für Schiffe und Boote verschiedener staatlicher Einrichtungen .

 

Die Rangabzeichen der Volksmarine, voran die Flagge des Ministers für Nationale Verteidigung, enthält Tafel 2, Abb. 13 – 18, in der abgebildeten Gestaltung eingeführt 1973. Die weiteren Kommandozeichen sollen hier außer Acht gelassen werden .

 

Es existierten also eine Vielzahl Flaggen und Fahnen, mit denen sich die DDR offiziell präsentierte. Den Flaggenschmuck im Straßenbild der DDR zu offiziellen Anlässen, Aufmärschen etc. ergänzten dominierend die roten Fahnen der internationalen Arbeiterbewegung. Sie waren seit 1955 offiziell gemeinsam mit der Staatsflagge zu setzen, letztmalig angeordnet 1986 .

Als am 7. Oktober 1989 die Partei- und Staatsführung mit großem propagandistischem Aufwand den 40. Jahrestag der DDR – schon vor dem Hintergrund der Massenfluchten über Ungarn und die Tschechoslowakei und vielfacher Demonstrationen mutiger Bürgerrechtler – feierte, waren die Stätten der offiziellen Feiern und das Land das letzte Mal im nicht zu übersehenden Fahnen- und Flaggenschmuck (der Staatsflagge, der roten Fahnen, der Parteifahnen der SED und der blauen Fahnen der Jugendvereinigung FDJ). Überdimensionale Staatswappen prangten an den Stirnseiten der Festorte und –säle.

 

Es sollte der letzte Jahrestag der DDR sein. In den Folgewochen und –monaten überschlugen sich bekanntlich die Ereignisse, wurde durch die machtvollen Demonstrationen des Volkes das Regime schließlich hinweg gefegt. Einige Etappen sollen hier zum Verständnis noch einmal in Erinnerung gerufen werden:

 

9.10.1989 Die nun bereits legendäre Montagsdemonstration von ca. 70 000 Menschen in Leipzig
18.10.1989 Ablösung E. Honeckers als Generalsekretär der SED durch Egon Krenz
4.11.1989 Größte Demonstration von ca. 1 Million Menschen in Berlin
7.11.1989 Rücktritt des Ministerrates der DDR unter Willi Stoph
9.11.1989 Öffnung der Berliner Mauer
1.12.1989 DDR-Volkskammer ändert die Verfassung des Landes und streicht im Artikel 1 den 1968 aufgenommen Führungsanspruch der SED
3.12.1989 Rücktritt der gesamten Führungsspitze der SED mit Egon Krenz als Generalsekretär, der am 6.12.1989 auch als Staatsratsvorsitzender zurücktritt.
7.12.1989 1. Tagung des „Runden Tisches" der neuen DDR-Regierung unter Hans Modrow mit den aus der Nationalen Front ausgetretenen ehemaligen Blockparteien und den neuen Oppositionsgruppen aus der Bürgerrechtsbewegung
19.12.1989 Deutsch-deutsches Gipfeltreffen zwischen Bundeskanzler Kohl und DDR-Ministerpräsident Modrow in Dresden; Gespräche über eine Konföderation
28.1.1990 Einigung am Runden Tisch zu einer Allparteienregierung bis zu neu angesetzten Volkskammerwahlen am 18.3.1990
1.2.1990 Konzept zur deutschen Einheit unter dem Motto „Deutschland – einig Vaterland" von DDR-Ministerpräsident Modrow der Volkskammer vorgelegt
12.3.1990 Runder Tisch verabschiedet Entwurf einer neuen Verfassung für die DDR
18.3.1990 Erste freie Volkskammerwahlen mit einem überwältigenden Wahlsieg der konservativen „Allianz für Deutschland", einem Zusammenschluß von CDU, DSU und Demokratischem Aufbruch DA; die neue Regierung strebt eine schnelle Wiedervereinigung Deutschlands an
1.7.1990 Währungsunion BRD-DDR
3.10.1990 Wiedervereinigung Deutschlands

 

In den Folgewochen und –monaten nach dem 40. Jahrestag, als die Protestbewegungen und Massendemonstrationen nach mehr Demokratie im Lande immer größer wurden, nahm die Präsenz der staatlichen Hoheitszeichen in der Öffentlichkeit sichtbar ab. Das Volk hatte sich bald neuen Symbolen zugewendet (s. Abschn. 5). Bewegungen, die sich für den Erhalt der DDR und gegen eine schnelle Wiedervereinigung wandten, sammelten sich dagegen unter der Staatsflagge der DDR. Staatswappen, Staatsflagge und die Dienstflaggen gemäß der Flaggenverordnung von 1979 blieben auch unter den wechselnden Regierungen bestehen.

 

Als in den Monaten Dezember 1989 / Januar 1990 die Diskussion um eine Konföderation beider deutscher Staaten entfacht wurde, erschienen Flaggenkombinationen, die dieser Konföderation gerecht werden sollten. Eine erste Flagge zeigte eine Zusammensetzung der (bundes)deutschen Nationalflagge Schwarz-Rot-Gold mit der Hälfte der DDR-Staatsflagge (Abb. 19) , eine zweite die Kombination der Dienstflagge der Bundesrepublik Deutschland mit der DDR-Staatsflagge, d.h. die Zusammensetzung des halben Bundesadlers mit dem halben DDR-Staatswappen (Abb. 20) , die natürlich optisch eine bessere Wirkung als die vorgenannte hatte. Beide Flaggen hatten aber keinerlei offiziellen Charakter; es waren vielmehr Projekte, die in den Redaktionsstuben der Medien entstanden waren. Öffentlich hat der Verfasser in dieser Zeit nur einmal die Flagge nach Abb. 19 gesehen. Sie wurde beim Besuch des Bundeskanzlers Kohl im Dezember 1989 in Dresden von einem Teilnehmer einer Kundgebung geschwenkt (in der Oberecke trug sie zusätzlich die weißen Buchstaben brDdr.

 

Ein Flaggenprojekt für eine neue DDR-Flagge erschien im Januar 1990 mit dem sogenannten „Freiheitszeichen". Es war eine schwarz-rot-goldene Flagge, darin auf einem weißen Kreis das schwarze Symbol, umgeben von einem schwarzen Kreis (Abb. 21). Urheber war der in Leipzig geborene 82-jährige Philosoph Werner Schumann, der in der Bundesrepublik lebte, Erfinder und Stifter des „Freiheitszeichens" und „Glasnost-Ordens". Das Symbol war eine Zusammenstellung von drei F für Freiheit, Frieden und Freude. In Flugblättern wurde es in Leipzig – zusammen mit einem Gedicht von Schumann und einem Aufruf zur Anfertigung der Flaggen (Freiheitsfahnen) für die Montagsdemonstrationen auf dem Augustusplatz – verbreitet . Wieviel Flaggen davon wirklich angefertigt wurden, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden.

 

Der Runde Tisch als Gesprächsforum von Regierung und Oppositionsbewegungen hatte Anfang 1990 eine Arbeitsgruppe „Neue Verfassung der DDR" eingerichtet, die im Ergebnis einen Verfassungsentwurf im April 1990 vorlegte . Die Arbeitsgruppe ging von einem Fortbestehen der DDR aus und schlug in Artikel 43 ihres Verfassungsentwurfs vor: „Die Staatsflagge der Deutschen Demokratischen Republik trägt die Farben schwarz-rot-gold. Das Wappen des Staates ist die Darstellung des Mottos „Schwerter zu Pflugscharen". Die Staatsflagge wäre damit identisch mit der Bundesflagge und der DDR-Flagge zwischen 1949 und 1959 gewesen, der Zeit also, in der auch in der DDR für die Staatsflagge nur die drei Streifen Schwarz-Rot-Gold verwendet wurden . Über das vorgeschlagene Wappen „Schwerter zu Pflugscharen" gab es im Text des Verfassungsentwurfs keine weiteren Hinweise über Ausführung und Farbgebung. Nur das Deckblatt des Verfassungsentwurfs enthält das Symbol in weißen Konturen auf schwarz-rot-goldenem Hintergrund (Abb. 22) . Ralf Stelter konstruierte daraus eine Flagge, die so im Verfassungsentwurf eigentlich nicht angedacht war (Abb. 23) . Das Symbol, das bereits die kirchliche Friedensbewegung der DDR zu Beginn der 80er Jahre nutzte, basierte auf der bekannten Skulptur des russischen Bildhauers Jewgenij Wuchetitsch (1908 – 1974), die die Regierung der Sowjetunion den Vereinten Nationen zum Geschenk gemacht hatte und die vor deren Hauptquartier in New York aufgestellt wurde. Sie trägt unter Bezugnahme auf die Bibel (Jesaja 2,4) die Umschrift „We shall beat our swords into plowshares".

 

Der Verfassungsentwurf wurde nie Wirklichkeit; Flaggen und Wappen blieben auch hier nur ein Vorschlag. Eine Flagge mit diesem Abzeichen soll aber am 20. Juni 1990 im Bundestag während der Aussprache über den Staatsvertrag mit der DDR von der Partei der Grünen vorgestellt worden sein. Sie sollte ihrer Meinung nach die neue gesamtdeutsche Flagge werden .

 

Während die staatlichen Hoheitszeichen weiter bestanden, hatte jedoch die noch amtierende Modrow-Regierung am 21.3.1990 die Beflaggungsanordnung von 1986, wonach Staatsflagge und rote Flagge gemeinsam zu setzen waren, außer Kraft gesetzt – die einzige Änderung übrigens bezüglich der Flaggen und Flaggenhandhabung der letzten noch von der Staatspartei (nunmehr PDS) dominierten Regierung .

 

Die mit den ersten freien Volkskammerwahlen am 18.3.1990 an die Macht gekommene Regierungskoalition unter Führung des klaren Wahlsiegers CDU erarbeitete einen Grundgesetzentwurf, der Anfang Juni 1990 veröffentlicht wurde. Darin waren nur die Farben der Deutschen Demokratischen Republik als Schwarz-Rot-Gold festgelegt; ein Staatswappen wird nicht erwähnt . Aber auch dieser Grundgesetzentwurf wurde vom schnellen Lauf der Geschichte überholt, der Prozeß der Wiedervereinigung Deutschlands ging mit schnellen Schritten voran.

 

Die Geschichte des Staatswappens nahm unter der im März 1990 neu gewählten Regierung einen widersprüchlichen Verlauf. Am 9. April 1990 beschloß die neu gewählte Volkskammer die Einführung neuer Ausweise für die Abgeordneten der Volkskammer einschließlich ihrem Präsidenten, am 24. April 1990 die Einführung neuer Ausweise für Abgeordnete der Kreistage, Stadtverordneten-, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen. In beiden Fällen trugen die Ausweise auf dem Einband das DDR-Staatswappen (s. Muster als Anlage zum Beschluß) . Doch auch die Gegner des Staatswappens formierten sich. Auf Antrag der Fraktion der Deutschen Sozialen Union (DSU), einer in der Wendezeit entstandenen neuen Partei, beschloß die Volkskammer am 31. Mai 1990 durch mehrheitliche Akklamation: „Alle Staatswappen, die sich in und an öffentlichen Gebäuden befinden, sind unverzüglich, spätestens jedoch in Wochenfrist, zu entfernen. Wo das aus technischen oder finanziellen Gründen nicht möglich ist, ist das Wappen zu verdecken." . Es war also ein Beschluß zur Beseitigung an öffentlichen Gebäuden (und im Plenarsaal der Volkskammer wurde es tags darauf abmontiert), kein Beschluß zur offiziellen Abschaffung des Staatswappens.

 

So gab es einerseits umfangreiche und spektakuläre Demontagen. Andererseits gab es vielfach – auch auf allen Flaggen, auf Siegeln, Briefköpfen und anderen Erzeugnissen – die Weiterverwendung. Am 6. Juni 1990 beschloß das Präsidium der Volkskammer die Anfertigung neuer Ausweise für die Abgeordneten der Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen usw., die im Ergebnis der neu angesetzten Kommunalwahlen am 6.5.1990 erforderlich wurden. Auch diese trugen auf der Umschlagseite das Staatswappen . Am 25. Juni 1990, also vier Wochen nach dem Volkskammerbeschluss zum Staatswappen, gab die Staatsbank – mit Verkündung im Gesetzblatt der DDR – Gedenkmünzen anläßlich des 175. Todestages des Philosophen und Patrioten Johann Gottlieb Fichte im Jahre 1989 in Umlauf. Sie trugen auf der Rückseite das Staatswappen der DDR . Und bis zuletzt trugen die Gesetzblätter der DDR (letzte Ausgabe des Teiles I Nr. 65 vom 2.10.1990) im Kopf das Staatswappen. Eine drucktechnische Veränderung wäre hier problemlos und mit nur wenigen Kosten möglich gewesen...

 

Staatswappen und Staatsflagge bestanden also offiziell als Hoheitszeichen bis zum Ende der DDR am 2.10.1990 weiter. Verschiedentlich wird – auch unter deutschen Vexillologen – die Auffassung vertreten, daß nach der deutschen Einheit die Flagge der DDR verboten worden sei, das Zeigen der DDR-Symbole von alten Anhängern und Nostalgikern damit rechtswidrig sei. Dem ist nicht so. Das Bundesministerium des Innern teilt auf Anfrage mit: „Es gibt keine rechtlichen Bestimmungen, die das Zeigen der DDR-Flagge untersagen. Entsprechende Vorschriften wie die §§ 90a und 104 StGB sowie § 124 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten dienen ausschließlich dem Schutz der Staatssymbole der Bundesrepublik Deutschland gegen eine mißbräuchliche Verwendung" .

 

Auch die Dienstflaggen für die Nationale Volksarmee und die Volksmarine bestanden bis zum Ende der DDR offiziell weiter. Es gab weder offizielle noch interne Festlegungen zur Aufhebung bzw. Änderung der Flaggenverordnung von 1979, insbesondere auch aufgrund der weiteren Mitgliedschaft der DDR im Warschauer Verteidigungsbündnis . Nach dem Volkskammerbeschluss vom 30.5.1990 entschied der Stellvertreter des Ministers für Abrüstung und Verteidigung Anfang Juli 1990, daß es auch keine internen neuen Dienstvorschriften über das Weiterführen der Dienst- und Rangflaggen gibt. Einzige Änderung war die Umkleidung mit neutralen Knöpfen an den Uniformen der Generale und Admirale ab 20.7.1990 anstelle der bisherigen Knöpfe mit dem DDR-Wappen . Sie wanderten in das Deutsche Historische Museum Berlin .

 

Die Standarte für den Vorsitzenden des Staatsrates (Abb. 3 in Tafel 1), 1960 für den ersten Vorsitzenden Walther Ulbricht eingeführt, wurde von ihm auch nach seiner politischen Entmachtung 1971 (Rücktritt als Erster Sekretär des ZK der SED) bis zu seinem Tode 1973 nominell getragen. Danach übte Willi Stoph das Amt des Vorsitzenden des Staatsrates aus, bis es am 29.10.1976 Erich Honecker, der gleichzeitig Generalsekretär der Partei und Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates war, übernahm. Nach der Entmachtung Honeckers am 18.10.1989 wählte die damalige DDR-Volkskammer am 24.10.1989 Egon Krenz zum Staatsratsvorsitzenden und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates. Am 6.12.1989 trat Egon Krenz von diesen Ämtern zurück, nachdem unter dem Druck der Ereignisse das gesamte SED-Politbüro bereits am 3.12.1989 geschlossen seinen Rücktritt erklärt hatte. Nach Krenz wurde Manfred Gerlach, Vorsitzender der Liberal-Demokratischen Partei, Amtierender Vorsitzender des Staatsrates bis zu den ersten freien Volkskammerwahlen im März 1990. Die Standarte des Staatsratsvorsitzenden wurde auch von E. Krenz verwendet. Sie wehte – wie ehedem – bei seiner Anwesenheit auf dem Gebäude des Staatsrates am Marx-Engels-Platz (Lustgarten) in Berlin und wurde als Kraftwagenstandarte beispielsweise beim Empfang von Diplomaten geführt . Die Verwendung nach dem Rücktritt von Krenz durch M. Gerlach als Amtierender Staatsratsvorsitzender war dagegen eingeschränkt und kaum noch bekannt. Die Standarte soll jedoch aus protokollarischen Gründen anläßlich der Akkreditierung von Botschaftern in den Monaten Januar bis März 1990 auch von Gerlach geführt worden sein .

 

Die Flagge des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates entfiel nach der Auflösung dieser Einrichtung durch die Regierung Modrow im Dezember 1989.

 

Nach der Volkskammerwahl im März 1990 wurde zur konstituierenden Sitzung am 5.4.1990 der Staatsrat abgeschafft und das Amt eines Präsidenten der DDR formell wieder eingeführt. Es kam aber nicht mehr zur personellen Besetzung dieses Amtes. Als Übergangslösung übte die Präsidentin der Volkskammer, Frau Dr. Sabine Bergmann-Pohl (CDU), formell das Amt des Staatsoberhauptes aus . Eine Flaggen- bzw. Standartenführung wurde hierfür nicht mehr geregelt. Anläßlich des offiziellen Besuches in der Bundesrepublik am 24.4.1990 führte Frau Dr. Bergmann-Pohl an ihrem Fahrzeug die Staatsflagge der DDR .

 

Ein Beleg für die unveränderte Führung der Dienstflaggen und Rangabzeichen ist auch das Tragen der Flagge des Ministers für Nationale Verteidigung gem. Abb. 13 durch den nach der Volkskammerwahl vom März 1990 tätigen Minister für Abrüstung und Verteidigung, Rainer Eppelmann, CDU. Beim Manöver der Vereinten Flotte auf der Ostsee (Sowjetunion, Polen, DDR) am 18./19.6.1990 befand sich R. Eppelmann als Minister an Bord eines Schiffes. Bei dieser Gelegenheit wurde das genannte Rangabzeichen mit dem DDR-Staatswappen gehißt - drei Wochen nach dem Volkskammerbeschluss zur Beseitigung des Wappens von öffentlichen Gebäuden. (Bei seinem Amtsantrittsbesuch bei den Seestreitkräften, der nur an Land stattfand, wurde dieses Rangabzeichen nicht verwendet, da es dem Gebrauch auf Schiffen lt. Flaggenordnung vorbehalten war) . Der Stellvertreter des Ministers für Abrüstung und Verteidigung hat bei seinen mehrmaligen Besuchen der Volksmarine seine Rangflagge gem. Abb. 14 ebenfalls weiter gesetzt .

 

 

3 Fahnen und Symbole der Parteien und gesellschaftlichen Organisationen

4 Die neuen politischen Bewegungen und Parteien

(s. dazu die Fortsetzung im nächsten Heft)

 

 

5 Flaggen des Volkes

 

Die Demonstrationen im Frühherbst 1989 (um den 40. Jahrestag der DDR herum) kannten noch keine Fahnen und Flaggen, nur – anfangs zaghaft, dann von Mal zu Mal mehr – Protesttransparente und –tafeln mit unterschiedlichen Aufschriften. Als im Herbst die Montagsdemonstrationen in Leipzig und anderen Großstädten zunahmen, entstand das Bedürfnis, auf den Demonstrationszügen und Protestveranstaltungen auch Fahnen mitzuführen. Die DDR-Flagge mit Hammer, Zirkel und Ährenkranz als Symbol des kommunistischen Staates war dazu aber ungeeignet und ungeliebt – man demonstrierte für mehr Freiheit und Reformen in diesem Staat. So besann man sich zuerst in Sachsen auf die traditionellen Länderflaggen, die seit 1952 ihre Gültigkeit verloren hatten und von der Staats- und Parteiführung jahrzehntelang nicht mehr gewollt waren. Bald waren vielfach die weiß-grünen sächsischen Farben (Abb. 106, Tafel V,) zu sehen, gleichzeitig in Erinnerung an die historischen Länderstrukturen, die 1952 zwar aufgelöst, aber im Bewußtsein des Volkes nie ganz vergessen waren. Bald danach waren auch in Thüringen, insbesondere in den ostthüringischen Kreisen, die 1952 auf dem Verordnungswege dem sächsischen Bezirk Leipzig angeschlossen worden waren, die traditionellen weiß-roten Farben (Abb. 107, Tafel V) zu sehen. Man führte sie auf Demonstrationen mit und schmückte auch hier – wie in Sachsen – die Häuser. In Altenburg und Schmölln wehten sie am Rathaus und anderen offiziellen Gebäuden .

 

Nach der Maueröffnung am 9.9.1989 und den im Dezember entfalteten Rufen „Wir sind ein Volk" und „Deutschland einig Vaterland" wurden zunehmend die schwarz-rot-goldenen Nationalfarben, ohne Staatswappen (Abb. 99, Tafel IV, S. 36) als Zeichen des Volkes geführt. In den Montagsdemos in Leipzig und anderen sächsischen Großstädten wehte nunmehr ein Fahnenmeer schwarz-rot-goldener und weiß-grüner Fahnen. Gegendemonstrationen, wie die vom 19.12.1989, die für den Erhalt der Souveränität der DDR eintraten, benutzten dagegen die Staatsflagge und die roten Fahnen der internationalen Arbeiterbewegung, teilweise mit verschiedenartigen Losungen auf den Fahnen.

 

Nach dem Sturz des Ceaucescu- Regimes in Rumänien im Dezember 1989 führten nach rumänischem Vorbild auch in der DDR Demonstranten ehemalige Staatsflaggen mit, in denen das Staatswappen herausgeschnitten war. (Solche Flaggen waren als Protestflaggen vielfach noch vom ungarischen Aufstand 1956 bekannt und wurden nun in Rumänien und der DDR nachgeahmt).

 

In den Folgemonaten bis zu den Wahlen zur Volkskammer im März 1990 gab es vielfache Formen der Nutzung schwarz-rot-goldener Farben. So sind bekannt:

Fahnen mit der Aufschrift „Deutschland einig Vaterland" (Abb. 100, Tafel IV) oder „Wiedervereinigung" (Abb. 101, Tafel IV) ;

Fahnen, die auf dem roten Streifen zusätzlich ein gelbes Band mit der schwarzen Aufschrift „Deutschland" trugen (Abb. 102, Tafel IV) .

Da es sich in der Regel um individuell angefertigte Fahnen handelte, waren Art und Form der Inschriften ebenso unterschiedlich. Auf bzw. an vielen Gebäuden, privaten wie öffentlichen, auch in vielen Betrieben, hatten im Vorfeld der Märzwahlen 1990 mutige Bürger anstelle der DDR-Staatsflagge die einfachen Nationalfarben, d.h. die Bundesflagge, gesetzt .

 

Viele Jugendliche hatten sich nach der Grenzöffnung auch die bundesdeutsche Flagge mit dem Wappen der Bundesrepublik Deutschland besorgt (Abb. 103, Tafel IV) und führten diese nunmehr zu Demonstrationen mit. Es war eigentlich die Bundesdienstflagge, die für den privaten Gebrauch nicht freigegeben ist, aber darum kümmerten sich die Menschen im Osten Deutschlands nicht. Man demonstrierte: statt Hammer, Zirkel und Ährenkranz nun der deutsche Adler.

 

Die Flaggenprojekte für eine neue Flagge, wie in Abschn. 2 dargestellt (mit Zusammensetzung beider deutscher Staats- bzw. Dienstflaggen, Abb. 19 u. 20 bzw. mit dem Freiheitszeichen, Abb. 21) wurden zu keiner Zeit direkte Symbole des Volkes.

 

Ein weiteres Flaggenunikat wehte im Spätherbst 1989 für einige Wochen auf dem Leipziger Karl-Marx-Platz (Augustusplatz), dem Zentrum der Montagskundgebungen. Es war eine der Europaflagge ähnliche blaue Flagge mit zwei konzentrischen Ringen von 12 bzw. 11 fünfstrahligen Sternen, die äußeren etwas größeren 12 Sterne orange, die inneren 11 weiß (Abb. 114) . Ursprung und Zugehörigkeit zu einer Organisation sind unklar; sie war vermutlich von Demonstranten angebracht worden. Jiri Tenora kennzeichnet sie als „Überlebensfahne für die Vereinigten Staaten von Europa mit einer total demokratischen Überlebensordnung", nach ihm vorliegendem Material auch in grüner Farbe mit weißen Sternen . Eine sie tragende Gruppierung blieb in den Volksbewegungen jedoch nahezu unbekannt. Europaflaggen waren aber nach der Grenzöffnung aus der Bundesrepublik mitgebracht und fortan zu Demonstrationen mitgeführt worden.

 

Zunehmend mischten sich unter die Demonstranten, besonders in Leipzig, der Geburtsstätte der Montagsdemonstrationen, rechtsradikale und revanchistische Tendenzen, hineingetragen von einer Minderheit, die ihr Gedankengut rechtsgerichteten Parteien in der Bundesrepublik entnommen hatten. Symbolischer Ausdruck war z.B. das Tragen einer schwarz-rot-goldenen Flagge auf der Montagsdemo am 11.12.1989 in Leipzig, auf der die Umrisse ganz Deutschlands und punktiert die Grenzen Deutschlands von 1937 eingetragen waren, darüber die weiße Inschrift „Deutschland mein Vaterland" (Abb. 104, Tafel IV) . Am 21.1.1990 mischten sich unter die Demonstranten in Leipzig Rechtsgerichtete mit der deutschen Reichskriegsflagge aus der Zeit vor 1919 (Abb. 105, Tafel IV), was zu lebhaftem Widerstand und zum Entsetzen aufrechter Bürgerrechtler führte . Diese Flagge wird bekanntlich heute als Symbol unverbesserlicher Rechtsradikaler mißbraucht.

 

Neben den schwarz-rot-goldenen Nationalfarben machte sich im Vorfeld der Märzwahlen 1990 in nahezu allen Landesteilen der DDR nach dem sächsischen und thüringischen Vorbild das Volk frühere Regionalflaggen wieder zu eigen, nun auch schon im Hinblick auf die Diskussionen zur Wiedereinführung der Länderstrukturen. Bekannt wurden

die breite Verwendung der schlesischen Farben Weiß-Gelb (Abb. 108, Tafel V) in den ehemals niederschlesischen Gebieten, die 1945 wieder zu Sachsen kamen, seit etwa Februar 1990, besonders in der größten Stadt Görlitz ;

die Wiederverwendung der schwarz-gelben Flaggen des ehemaligen Landes Sachsen-Anhalt (und der ehem. Provinz Sachsen) (Abb. 109, Tafel V) zu den Demonstrationen in Halle und Magdeburg seit Anfang 1990 ;

die Wiederverwendung der anhaltischen rot-grün-weißen Flagge (Abb. 110, Tafel V) und seines Wappens in lokalen Medien und vor öffentlichen Gebäuden im ehemals anhaltischen Landesteil, insbesondere in seiner früheren Hauptstadt Dessau, im Frühjahr 1990 ;

die Wiederverwendung der nach 1950 als „Heimattümelei" verpönten flämischen Heimatfarben Grün-Gelb (Abb. 111, Tafel V) in dieser ehemals zu Sachsen-Anhalt und Brandenburg gleichermaßen gehörigen Landschaft ;

das Hissen der alten mecklenburgischen blau-gelb-roten Flaggen (Abb. 112, Tafel V), deren spontane Verwendung in verschiedenen mecklenburgischen Stadtflaggen und als Binnenschifffahrtsflagge auf der Müritz seit März 1990 ;

die Wiederverwendung der blau-weißen Pommernfahnen (Abb. 113, Tafel V) bereits ab Spätherbst 1989 in Vorpommern; sie waren zumeist aus der Bundesrepublik mitgebracht worden .

Man kann sagen, daß diese Farben in dieser Zeit zu Symbolen des Volkes und seiner Wiederbesinnung auf historische Traditionen geworden waren, wie auch immer die Länderneubildung am Ende ausgehen sollte.

 

Aber auch neuer Protest machte sich im Frühjahr 1990 breit, als die gewollte, bevorstehende Währungsunion mit der Bundesrepublik Deutschland, die am 1.7.1990 in Kraft trat, Ängste über einen zu hohen Verlust mühsam ersparter materieller Werte aufkommen ließ. Es formierten sich Anfang April 1990 erneut große Demonstrationen, die die verantwortlichen Politiker auf beiden Seiten schnell einlenken ließen. Auch hier führten die Menschen spontan die schwarz-rot-goldenen Fahnen mit unterschiedlichen Aufschriften mit. So trugen schwarz-rot-goldene Fahnen z.B. in der Mitte (zumeist auf einem weißen Kreis) die Zahl 1:1 (für den geforderten Umtauschkurs), andere eine aufgemalte Karikatur eines Bundesadlers, auf dem DDR-Wappen stehend, mit zusätzlichen Inschriften, darunter auch 1:1. Auch Flaggen mit einem weißen Kreis anstelle des DDR-Wappens, darauf ein handgemaltes Fragezeichen (symbolisch für „Quo vadis, DDR?") oder eine schwarz-rot-goldene Flagge mit einem aufgelegten überdimensionalen 100-DM-Schein (der angestrebten Währung), s. Abb. 115, erschienen . Auch machte in dieser Zeit manch Karikatur mit den deutschen Symbolen die Runde (Abb. 116) ... .

 

Volk, Runder Tisch und auch die letzte DDR-Regierung hatten sich sehr schnell und eindeutig für die deutschen Nationalfarben Schwarz-Rot-Gold ohne jeden Zusatz entschieden, so wie sie die Bundesrepublik trug, die DDR bis 1959 und die Weimarer Republik. Es gab also keine Zweifel, daß sich Deutschland unter diesen Farben wiedervereinigen würde. Trotzdem initiierten unterschiedliche Interessengruppen Flaggenprojekte oder Aufrufe zur Gestaltung einer neuen deutschen Flagge. Z. B. hatten die Angestelltenkammer, die IG Medien und das „InformationsDesign Centrum" Bremen zum Wettbewerb aufgerufen, der insgesamt 177 neue Entwürfe hervorbrachte, unterschiedliche Varianten und Kombinationen aus Schwarz-Rot-Gold, Europamotiven und anderen Symbolen, auch satirische Varianten z.B. mit einem Bundesadler und Mercedes-Stern oder mit einer aufgelegten Banane... . Sie alle blieben Ideen, Schreibtischvarianten – Volk und Politik hatten sich längst entschieden.

 

Am 3.10.1990 war das lang ersehnte Ziel der deutschen Einheit erreicht; überall wurden nun auch im Osten Deutschlands die schwarz-rot-goldenen Nationalfarben offiziell gesetzt und die DDR-Staatsflagge am Vorabend letztmalig eingeholt Anläßlich der Wiedervereinigungsfeierlichkeiten am 3.10.1990 in Berlin auf dem Gelände vor dem Deutschen Reichstag, nahe dem Brandenburger Tor – beides Symbole der Teilung und des Einheitswillens zugleich - wehte ein Meer schwarz-rot-goldener Flaggen. Gegner der Einheit zeigten am gleichen Tage vor dem Schauspielhaus am Gendarmenmarkt in Berlin vielfach die offiziell untergegangene DDR-Staatsflagge. Unter den feiernden Menschen vor dem Reichstag waren aber auch Flaggen zu sehen, die an die alte Reichskriegsflagge erinnerten – nur der Adler fehlte (Abb. 117) . Man wollte wohl noch einmal für das geeinte Deutschland eine neue (alte) Ideologie und Flagge präsentieren, man blieb aber mit diesem Symbol in der Minderheit.


Zurück zur Hauptseite Zurück zu "Veröffentlichungen" Zurück zum Seitenanfang