Dieter Beutel
Von
-Claer-Straße 2
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53757St. Augustin
 Heraldik
INFORMATION
Nr. 3/2007

gesamt 15 Seiten

Gemeindewappen in Hessen

Unter http://www.hsl.de/ finden Sie die Gemeindewappen von Hessen. Die Zeichnungen stammen alle von Heinz Ritt d.h. sie sind in Form und Farben einheitlich dargestellt.

Um zu den Gemeinden und Wappen zu gelangen gehen sie auf "Regionaldaten" und dann auf:

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Für die folgenden Gemeinden sind bisher keine Wappen abgebildet: Gilserberg, Glauburg, Herleshausen, Hessisch Lichtenau, Hilders, und Meißner.
Die Gemeinde Weißenborn hat noch kein Wappen.
Die abgebildeten Wappen von Reichelsheim (Odenwald) und (Wetterau) sind vertauscht wiedergegeben.
Eine Beschreibung und Begründung der Wappen gibt es hier nicht.

Saarland

Im Buch "Wappen des Saarlandes" waren die Wappen von Ensdorf und Nohfolden nicht farbig wiedergegeben. Für die neugebildete Gemeinde Nohfelden gab es noch kein eigenes Wappen. Nach der Neugliederung des Saarlandes haben viele Gemeindebezirke sich ein eigenes Wappen gegeben. Am Beispiel von Nohfelden wird diese Tatsache ersichtlich. Die bisherigen Gemeinden Neunkirchen/Nahe, Nohfelden, Türkismühle und Wolfersweiler waren im o.g. Wappenbuch abgebildet und beschrieben. Jetzt zeigen alle Gemeindebezirke von Nohfelden ein Wappen.

Wappen und Flaggen in einem Band

In den vergangenen fünf Jahren hat sich die Wappenlandschaft Mecklenburg-Vorpommerns durch die Annahme zahlreicher neuer Hoheitszeichen oder durch deren Erlöschen im Zuge der Verwaltungsreform bedeutend verändert, Deshalb gibt der Club Wien Verlagsgruppe Obotritendruck GmbH Schwerin im Sommer ein neues umfassendes Wappenwerk unter dem Titel

"Auf Schild und Flagge - Die Wappen und Flaggen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und seiner Kommunen"

heraus. Autor ist der ehemalige Gutachter am LHA (Landeshauptarchiv) Schwerin, Hans-Heinz Schütt, Bereits 2004 hatte er das Wappenbuch "Auf Schild und Siegel" publiziert.
In der ca. 430 Seiten-Publikation werden nicht nur alle bis zum 31. März 2007 in der "Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern" registrierten rechtskräftigen Kommunalwappen, sondern erstmals auch alle bisher registrierten legitimen Kommunalflaggen vorgestellt, ebenso die Hoheitszeichen der seit 1994 aufgelösten Gebietskörperschaften. Der Band enthält über 639 überwiegend farbige Abbildungen.

cw Obotritendruck GmbH, D-19055 Schwerin, Münzstraße 3, (Tel., 0385-558520)
email: info@obotritendruck.de/subject-Buch: Die Wappen und Flaggen des Landes M-V und seiner Kommunen
Schweriner Volkszeitung, Mecklenburg-Magazin vm 01.06.2007

Ensdorf

Die durch die Gebietsreform 1974 aufgelöste und mit Bous, Elm Hülzweler und Schwalbach zur neuen Gemeinde Schwalbach zusammengeschlossene Gemeinde Ensdorf wurde durch Gesetz vom 25.11.1981 (Amtsbl. S. 945) mit Wirkung vom 1. Januar 1982 wieder neugebildet.

Über silbernen Wellenschildfluss in rotem Feld eine silberne heraldische Lilie, schwebend über goldenem Schlägel und Eisen, woraus nach links und rechts je ein silberner Blitz ausstrahlt.



Die silberne Welle will andeuten, dass Ensdorf an der Saar liegt und mit ihr funktionell verbunden ist.

Da auf dem Gemeindebann als wichtigstes Industrieuntemehmen die Grube Ensdorf steht, die mit ihrer Leistung innerhalb des westeuropäischen Steinkohlenbergbaues an der Spitze liegt, nimmt das bergmännische Zeichen Schlägel und Eisen im Wappenschild eine zentrale Position ein; dass es in Gold erscheint, soll noch einmal in der farblichen Betonung die wirtschaftliche Bedeutung des Bergbaues für Ensdorf unterstreichen.

Die Blitze weisen auf das Kraftwerk Ensdorf hin.

Die silberne Lilie ist ein Mariensymbol und bezieht sich darauf, dass Ensdorf bis 1581 zum Kloster Wadgassen gehörte, dessen Kirche der Mutter Gottes geweiht war. Die Lilie ist auch ein Symbol der französischen Könige und verdeutlicht die historische Verbundenheit mit Frankreich durch die ehemalige Zugehörigkeit zum Bann Saarlouis.

Da der Ort nach 1581 zum Herzogtum Lothringen kam, erscheinen im Wappen Silber, Rot und Gold als Farben der Herzöge von Lothringen.

Der neugebildeten Gemeinde Ensdorf wurde auf ihren Antrag das von ihr vom 22.11.1963 bis Ende 1973 geführte Wappen unverändert am 10.05.1882 erneut verliehen.

Von den Historikern als nachweisbares Gründungsdatum der Gemeinde anerkannt und akzeptiert wird der 11.04.1179. Dieses Datum geht aus einem Schutzbrief des Papstes Alexander 111 mit gleichem Datum hervor. Darin bescheinigt er neben den Besitztümern des Klosters Wadgassen auch ein "Allodium Boemundi", das in "Enstorff 'gelegen war. Unter dem Wort "Allodium" ist ein Erbgut zu verstehen. Man geht davon aus, das ein Mann mit dem Namen Boemundi der Abtei Wadgassen dieses Erbgut vererbt oder geschenkt hat. Erst ab dem 17. Jahrhundert ist der heutige Name Ensdorf einheitlich dokumentiert.

Gute Handwerker und fruchtbare Äcker sowie die Saar mit ihrem Fischreichtum und der Möglichkeit zur Lastenschifffahrt waren Gründe für eine Ansiedlung. Als Ende des 17. Jahrhunderts der Einfluss der Kirche schmolz, entwickelte sich das dörfliche Leben in der Gemeinde verstärkt auf die Landwirtschaft und das Handwerk. Der Bergbau, ein neuer aufstrebender Berufszweig neben den Hüttenbetrieben, bot der männlichen Bevölkerung Erwerbsquellen und Wohlstand, allerdings auch Leid und Not durch die französische Besatzung. Der gesamte Saarraum kam zu den Franzosen und verblieb dort bis 1815.

Nohfelden

Unter von Silber und Rot in zwei Reihen geschachtem Schildhaupt durch einen goldenen Pfahl, darin eine rote Wolfsangel, gespalten; vorne in Schwarz ein linksgewendeter rotgekrönter, rotbewehrter und rot gezungter goldener Löwe, hinten in Silber ein goldgekrönter, rotbewehrter und rot gezungter blauer Löwe.



Für das Gemeindewappen von Nohfelden sind drei Faktoren besonders zu berücksichtigen: 1. die Intention der bestehenden Ortsteilwappen, 2. die Konstellation der Ortsteile und ihre historische Zugehörigkeit, 3. die gemeinsame, angemessene Repräsentanz aller Ortsteile der Gemeinde Nohfelden.

Es bestehen Wappen für die Ortsteile: Neunkirchen/Nahe, Nohfelden, Türkismühle und Wolfersweiler. In diesen Wappen wird neben den spezifischen Symbolisierungen der Ortsteile, die sich nur auf die Gegebenheiten des einzelnen Ortsteils beziehen, auch auf die Farben und Wappenelemente der alten Territorialherren Bezug genommen:

• bei Neunkirchen/Nahe auf die rote Wolfsangel in Gold der Familie v. Sötern, die das Hochgericht Neunkirchen mit den Dörfern Selbach, Neunkirchen und Gonnesweiler zum Lehen besaß;

• bei Nohfelden auf die Farben Gold und Schwarz der Pfalzgrafen von Zweibrücken-Birkenfeld; bei Türkismühle ebenso;

• und bei Wolfersweiler auf das Blau und Silber der Grafen von Veldenz. Diese genannten Herrschaftsbereiche decken das heutige Gemeindegebiet weitgehend ab. Ihre Wappenzeichen sind in der unteren Schildhälfte aufgeflührt: von (heraldisch) rechts:

• der goldene Löwe in Schwarz der Pfalzgrafen von Zweibrücken-Birkenfeld,

• die rote Wolfsangel in Gold der Söterner und

• der blaue Löwe in Silber der Grafen von Veldenz. Sie repräsentieren die Zeit des alten Reiches.

1814 regelte der Wiener Kongress die Territorien in Deutschland neu. Seit dieser Zeit (bis 1936) gehört das Gebiet der heutigen Gemeinde Nohfelden zum Fürstentum Birkenfeld, das Teil des Herzogtums (später Großherzogtums und ab 1919 Freistaat) Oldenburg war. Das Fürstentum Birkenfeld führte das silber-rote Schach der hinteren Grafen von Sponheim im Herzschild (der Ortsteil Eisen gehörte bereits vor 1814 zum Gebiet der hinteren Grafschaft Sponheim), die einmal auf Burg Birkenfeld residierten (und dann von den Pfälzer Wittelsbachern beerbt wurden). Der obere Schildteil zeigt das geschachte Silber und Rot der Zeit nach 1817. Es bildet die historische "Klammer" für alle Ortsteile der heutigen Gemeinde Nohfelden.

In der Konstellation der Wappenelemente zueinander repräsentiert das Nohfelder Gemeindewappen in optimaler und eindeutiger Form alle Ortsteile der Gemeinde Nohfelden.

Am 02. August 1982 hat der jetzige Generaldirektor des Weltkulturerbes Völklinger Hütte, Herr Dr. phil. Meinrad Maria Grewenig, der Gemeindeverwaltung ein Wappen präsentiert, das die zugrundeliegenden Intentionen der bestehenden Wappen der einzelnen Ortsteile berücksichtigte. Wie man auch aus der Wappenbegründung entnehmen kann, hat der Heraldiker in der Konstellation der Wappenelemente auf historische Gegebenheiten Bezug genommen. Nach fachkundiger Begutachtung durch

• das Institut der Landeskunde, Saarbrücken

• den Historischen Verein für die Saargegend e.V., Saarbrücken und

• den Verein für Heimatkunde im Landkreis Birkenfeld, Birkenfeld

wurde der Entwurf in bezug auf die Territorialfelder etwas vereinfacht. Daraufhin hat der Gemeinderat am 3 1. Mai 1983 einstimmig beschlossen, den überarbeiteten Wappenentwurf zur Genehmigung vorzulegen.

Am 27. Juni 1983 wurde dann beim Minister des Innern der entsprechende Antrag gestellt. Die amtliche Verleihung der Rechte zur Führung des Wappens und von Farben an die Gemeinde Nohfelden wurde am 15. Juli 1983 im Amtsblatt des Saarlandes S. 427 veröffentlicht. Die festliche Verleihung erfolgte im Rahmen einer Jubiläumsfeier " 10 Jahre Gemeinde Nohfelden" am 17. März 1984 in der Mehrzweckhalle des Schulzentrums Türkismühle.

Gemeindebezirk Bosen-Eckelhausen

Durch eine eingebogene Spitze gespalten: Rechts oben in Gold übereinander ein niedriges, bauchiges Tongefäß und eine schräglinksgestellte rote Lanzenspitze; links oben in Schwarz ein rotgekrönter, rotbewehrter und rot gezungter goldener Löwe; unten in Blau ein wachsender, beblätterter goldener Schilfrohrkolben, überzogen mit einem silbernen Wellenbalken.



Das Ortswappen bezieht sich in seinen Bildern auf die beiden verwaltungsmäßig zu einem Gemeindebezirk zusammengefassten Dörfer Bosen und Eckelhausen.

Im Ortswappen von Bosen-Eckelhausen wird für Bosen auf diese vorrevolutionären Besitzverhältnisse jedoch nicht eingegangen. Vielmehr nimmt das Wappen Bezug auf die reiche vorgeschichtliche Vergangenheit in Bosen. So zeigt das rechte obere Feld im Wappen Fundgegenstände aus dem hallstattzeitlichen Gräberfeld auf dem Priesberg, das zu den größten Grabhügelfeldern links des Rheins gehört. Es handelt sich um ein niedriges bauchiges Tongefläß und um eine eiserne Lanzenspitze, die noch dem 7. Jahrhundert v. Chr. zugerechnet werden.

Das Dorf Eckelhausen, erstmalig urkundlich 1397 als Eckelnhusen genannt, gehörte ab diesem Zeitpunkt zum Besitz des Grafen von Veldenz und kam 1444 im Erbgang an die Grafen von Pfalz-Zweibrücken, wo es bis zur Französischen Revolution verblieb. Im Ortswappen steht für die über 300-jährige Zugehörigkeit Eckelhausens zur Grafschaft Pfalz-Zweibrücken oben links das Wappenbild des Grafengeschlechts, im schwarzen Feld ein rotgekrönter, rotbewehrter und rot gezungter goldener Löwe, der sogenannte Pfälzer Löwe. Auch die Veldenzer Grafen führten in ihrem Wappen einen Löwen, blau im silbernen Schild.

Das gemeinsame Symbol für die beiden Dörfer findet sich im mittleren Feld des Wappens, das in Form einer Spitze erscheint. Die Bilder dieses Feldes, ein Wellenbalken und ein Schilfrohrkolben, weisen auf die Lage der Dörfer Bosen und Eckelhausen am Bostalsee hin. Der Stausee (mit seiner 120 Hektar großen Wasserfläche) wurde zu einem überregional bekannten Wassersport-, Freizeit- und Erholungszentrum ausgebaut. Eine 16 Hektar große Seefläche ist als Biotop ausgewiesen, das nicht nur als Regenerationszone für den gesamten Stausee wirkt, sondern im besonderen einer artenreichen und auch seltenen Pflanzen- und Tierwelt eine Heimat bietet, worauf der inzwischen dort wachsende seltene Schilfrohrkolben hinweist.

Das Dorf wurde erstmals in einer Urkunde vom April 972 genannt. Mit dieser Urkunde beschenkt Bischof Wiegfried von Verdun das von ihm gegründete Kloster St. Paul (zu Verdun) unter anderem mit der Kirche von Bosen (Bunsena) aus seinem Eigengut. Wie lange das Kloster St. Paul die Bosener Kirche in Besitz hatte, ist nicht bekannt. Neben der Nennung Bosens durch einen Hermann de Bunsena 1084 und eines weiteren Hermann de Bunsena 1103 als Zeugen unter Urkunden wird das Dorf Bosen erst wieder im Jahre 1330 in der Taxa Generalis als abgabenpflichtige Pfarrei im Landkapitel Wadrill angegeben. Im Jahre 1450 schließlich erscheint Bosen urkundlich als Besitz der Herren Vogt zu Hunolstein-Merxheim. Von da an gehörte Bosen zum Hunolstein-Merxheimer Eigentum. Es wurde zwar Mitte des 17. Jahrhunderts Johann Adam Vogt von Hunolstein-Sötem, der die Herrschaft Eberswald besaß, verkauft, jedoch nicht dieser Herrschaft eingegliedert, sondern lediglich in Personalunion mitverwaltet. Nachdem 1716 die Linie Hunolstein-Sötem im Mannesstamm erlosch, kam Bosen - mit Eberswald - im Erbgang an die Freiherren Eckbrecht von Dürkheim. Hiergegen legten aber die Hunolsteiner Herren der Linie Hunolstein-Züsch Klage ein, die auch 1792 vom Reichskammergericht zu Wetzlar zugunsten der Kläger entschieden wurde. Bevor jedoch das Urteil umgesetzt werden konnte, wurden infolge der Französischen Revolution 1793 in unserer Gegend alle herrschaftlichen Besitzrechte hinweggefegt.

Gemeindebezirk Eisen

Halbgespalten und geteilt: Oben rechts rot-silbern geschacht; oben links in Schwarz ein rotgekrönter, rotbewehrter und rot gezungter goldener Löwe; unten in Gold schräggekreuzt ein schwarzer Schlägel und ein schwarzes Eisen, beseitet von je zwei sich nach oben überlappenden grünen Eichenblättern.



Das Dorf Eisen, urkundlich 1334 und 1365 als Ysen und Ysena genannt, gehörte zum Territorium des im 11. Jahrhundert auftretenden Adelsgeschlechtes der Grafen von Sponheim. Bei der Teilung ihres Besitzes in vier Linien kam Eisen 1223 zur"Hinteren" Grafschaft Sponheim der Starkenburger Linie. Nach dem Erlöschen der Starkenburger Linie 1437 fiel die Hintere Grafschaft Sponheim aufgrund des Beinheimer Vertrages von 1425 als gemeinschaftlicher Besitz (Kondominium) an den Markgrafen Bernhard von Baden und den Grafen Friedrich von Veldenz. Beide Herren übten im gesamten Territorium gleiche Herrschaftsrechte aus, jeder führte Namen und Wappen eines Grafen von Sponheim neben seinen übrigen Titeln und Wappen und sämtliche Einkünfte wurden geteilt. 1444 fiel der Veldenzer Anteil zunächst an die Herzöge von PfalzSimmern, die ihren Anteil an der Grafschaft 1559 an die Seitenlinie Pfalz-Zweibrücken abtraten. Das Kondominium Hintere Grafschaft Sponheim wurde schließlich am 26./27. September 1776 unter den damaligen Besitzern Markgraf Karl Friedrich von Baden und Herzog Karl 11. August von Pfalz-Zweibrücken gebietlich geteilt, wobei das Dorf Eisen, das bisher zum Amt Birkenfeld gehört hatte, dem Amt Nohfelden, Schultheißerei (Pflege) Achtelsbach, zugeschlagen wurde, wo es bis zur Französischen Revolution verblieb. Nach der französischen Verwaltung und der provisorischen Verwaltung nach der Rückeroberung der linksrheinischen Lande des ehemaligen Reiches kam das Gebiet um Birkenfeld mit den Ämtern Birkenfeld, Oberstein und Nohfelden, und damit auch Eisen, am 16. April 1817 zum Großherzogtum Oldenburg, wobei das Gebiet zu einem staats- und verwaltungsrechtlich selbständigen Fürstentum Birkenfeld erhoben wurde. Am 10. November 1918 wurde das Fürstentum als Landesteil Birkenfeld eine Provinz des nunmehrigen Freistaates Oldenburg. Am 1. April 1937 kam der Landesteil als Landkreis des Regierungsbezirks Koblenz zu Preußen.

Diese geschichtlichen Gegebenheiten sind im oberen Teil des Ortsteilwappens von Eisen berücksichtigt. Das rot-silberne Schach oben rechts steht für die j ahrhundertelange Zugehörigkeit zur Hinteren Grafschaft Sponheim, deren spätere Besitzer immer auch das Sponheimer Schach in ihren Wappen führten. Das rot-silberne Schach erinnert aber auch an die Zugehörigkeit von Eisen zum oldenburgischen Fürstentum Birkenfeld beziehungsweise Landesteil Birkenfeld von 1817 bis 1937. Das Fürstentum führte im Herzschild des großherzoglich oldenburgischen Wappens ebenfalls das rot-silberne Schach als spezifisches Zeichen für das Birkenfelder Land.

Der rotgekrönte, rotbewehrte und rotgezungte goldene Löwe im schwarzen Feld oben links ist das Stammwappen der Pfalzgrafen bei Rhein und wurde von sämtlichen Linien des Geschlechtes geführt. Er steht für die Herrschaft der Pfälzer Herzöge einmal als Mitregenten über die Hintere Grafschaft Sponheim und insbesondere ab 1776 als alleinige Besitzer des Amtes Nohfelden, zu deren Gebiet Eisen jeweils gehörte.

Die schräggekreuzten schwarzen bergmännischen Werkzeuge Schlägel und Eisen in der unteren goldenen Schildhälfte stehen für die ehemalige Schwerspatgrube nördlich der Ortschaft Eisen. Das Bergwerkseigentum wurde erstmals am 14. April 1913 dem Sägewerksbesitzer Christian Korb verliehen. Ursprünglich wurde Brauneisenerz gewonnen, für das Jahr 1917 ist aber schon die Gewinnung von Schwerspat nachgewiesen, dessen Abbau nun immer mehr in den Vordergrund trat. Nach dem Tode von Korb Anfang der Dreißiger Jahre wurden im Juni 1936 der Wagenbauer Carl Ambrosius und Frau Frieda geb. Korb neue Eigentümer der Grube; im Oktober 193 9 trat auch Carl Ambrosius jun. in den Betrieb ein. Die Grube wurde als Fa. Carl Ambrosius Erz- und Schwerspatwerke GmbH geführt. Mit Pachtvertrag vom 15. Dezember 1961 übemahm die Firma Fr. Reinshagen Nachf. GmbH, Oberlinxweiler, die Rechte zum Abbau des Schwerspatvorkommens. Schließlich übertiahin im Jahre 1974 als letzte die Firma Anton Feldhaus und Söhne, Schmallenberg, den gesamten Grubenbetrieb und gründete hierfür eigens die Feldhaus Schwerspatgrube GmbH. Im Jahre 1989 wurde die Grube dann endgültig stillgelegt. Die Bergbauzeichen weisen aber auch auf den Namen des Ortes hin, der möglicherweise auf die Erzvorkommen zurückzuführen ist, die schon in frühester Zeit hier abgebaut wurden ("Kupferkaul", "Erzkaul").

Die den Schlägel und das Eisen begleitenden Eichenblätter symbolisieren die landschaftliche Lage des Ortes Eisen im südöstlichen Bereich des Schwarzwälder Hochwaldes und an der "Eichenlaubstraße", die Eisen im Süden tangiert.

Gemeindebezirk Eiweiler

In Grün ein von Rot und Silber in zwei Reihen geschachtes durchgehendes Kreuz mit emiedrigtem Querbalken, der Längsbalken bis in die Vierung belegt mit einem goldenen Schlüssel; oben rechts ein gemauerter und gezinnter goldener Turm mit drei (1:2) silbernen Fenstern; oben links ein schräggelegtes goldenes Eichenblatt, überdeckt mit einem schräglinksgelegten silbernen Lohschlüssel.
Über dem Schild zwei wachsende, einander zugekehrte, beblätterte goldene Ähren.



Die rund 130-jährige Zugehörigkeit von Eiweiler zum Birkenfelder Land, zuerst als Fürstentum, dann als Landesteil und schließlich als Kreis, wird im Ortswappen durch das in das Kreuz integrierte rot-silberne Schach aus dem Wappen dieses Gebietes symbolisiert. Das Petruskreuz und der dem Kreuz aufgelegte Schlüssel weisen auf die auf dem Peterberg stehende Peterkapelle hin. An gleicher Stelle stand bereits früher eine dem Hl. Petrus geweihte Kapelle, die 1539 urkundlich genannt wird und in einer Kartenskizze von 1550 zeichnerisch festgehalten ist. Bei der Kapelle, die ab etwa 1800 verfiel, wurde seit der Mitte des 16. Jahrhunderts bis 1826 auch ein Jahrmarkt, der Freie Petrimarkt, abgehalten. Die jetzige Peterkapelle wurde am 26. Juni 1983 eingeweiht.

Der dreifenstrige Zinnenturrn steht für das Patrozinium der Hl. Barbara über die Kirche und die Bevölkerung in Eiweiler. Die Hl. Barbara von Nikomedien, im Jahre 306 als Märtyrerin gestorben, ist auch Patronin der Bergleute. Ein großer Teil der Männer aus Eiweiler fand in jüngster Zeit Arbeit in den saarländischen Kohlengruben.

Das Eichenblatt und der Lohschlüssel symbolisieren die in früheren Zeiten erfolgte Bewirtschaftung des Niederwaldes, die für die Bevölkerung dieses Gebietes von großer wirtschaftlicher Bedeutung war. Die Niederwaldbewirtschaftung war in den vergangenen Jahrhunderten auch eine landschaftsprägende Ausformung unserer Heimat. Eichenblatt und Lohschlüssel erinnern auch an das am 23. Mai 1987 stattgefundene erste Lohheckenfest in Eiweiler, in dessen Verlauf die Eichenrindengewinnung in der alten Arbeitsweise in allen Einzelheiten demonstriert wurde.

Das Dorf Eiweiler, im Jahre 1379 erstmalig urkundlich genannt, ist aufgrund des zweiten Namensbestandteiles in der mittelalterlichen Ausbauperiode entstanden. Bei der urkundlichen Erstnennung ist Eiweiler Bestandteil des in kurtrierischem Besitz befindlichen Hochgerichtes Schwarzenberg. In der Zeit vom 15. bis zum 17. Jahrhundert werden neben dem eigentlichen Eiweiler noch die dazugehörigen Siedlungen, Niedereiweiler, Pedeiweiler und Obereiweiler genannt, die wohl im Laufe des Dreißig-jährigen Krieges zerstört und verlassen wurden. Bei der Wiederbesiedlung entstand dann nur wieder das Dorf Eiweiler, das Bestandteil der 1634 von Kurfürst Philipp Christoph von Sötem geschaffenen Herrschaft Dagstuhl wurde. Die Herrschaft ging aber bereits Ende des 17. Jahrhunderts im Erbgang in den Besitz der Grafen von Öttingen-Baldem über und bestand bis zur Französischen Revolution. Nach der französischen und provisorischen Verwaltung kam Eiweiler am 16. April 1817 zum Fürstentum Birkenfeld, das zum Großherzogtum Oldenburg gehörte. 1918 wurde das Fürstentum ein Landesteil (Provinz) des Freistaates Oldenburg und 1937 Landkreis Birkenfeld im Regierungsbezirk Koblenz. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Eiweiler mit weiteren 16 Gemeinden am 20. Juli 1946 in das neuorganisierte Saarland, und zwar in den Landkreis St. Wendel eingegliedert.

Gemeindebezirk Gonnesweiler

Im Wellenschnitt geteilt: Oben in Schwarz ein rotgekrönter und rotgezungter goldener Löwenkopf, begleitet von zwei vierspeichigen silbernen Mühlrädern; unten in Gold ein roter Stufengiebel, belegt mit einem silbernen, unten kleeblattförmig ausgebrochenen Seerosenblatt und begleitet von zwei sechsstrahligen roten Sternen.



Das Dorf Gonnesweiler, im Jahre 1333 als "Gondeswilre" urkundlich erstmalig genannt, gehörte während des Mittelalters zu zwei, durch die Nahe getrennten Herrschaftsbereichen. Der Ort selbst links der Nahe war Teil des Hochgerichtes Neunkirchen und das Gebiet rechts der Nahe mit dem Schwarzhof gehörte zum Herzogtum Pfalz-Zweibrücken.

Das Hochgericht Neunkirchen mit den Dörfern Neunkirchen, Selbach und Gonnesweiler gehörte ursprünglich zu dem alten Besitz der Bischöfe von Verdun, den die Grafen von Veldenz zu Lehen trugen. Im Laufe der Entwicklung kamen auch die drei Dörfer in den Besitz der Obersteiner, den Erbauern der Burg und den Besitzern der Herrschaft Nohfelden. Die Urenkelin des Erbauers der Burg, Susel von Nohfelden, überließ 1345 eine Hälfte ihres Besitzes ihrem Stiefvater Wilhelm von Manderscheid und übergab die andere Hälfte dem Grafen von Veldenz. Die Manderscheider Hälfte kam um 1400 im Erbgang an die Herren von Ruppersberg, die sie jedoch 1476 dem Herzog von Pfalz-Zweibrücken verkauften. Da der Herzog von PfalzZweibrücken bereits 1444 die Veldenzer Hälfte geerbt hatte, war nun die ganze Herrschaft Nohfelden und die Dörfer des Hochgerichtes Neunkirchen in pfalz-zweibrückischer Hand, zumal sich die Lehensabhängigkeit von Verdun im Laufe des 14. und 15. Jahrhunderts nach und nach gelöst hatte.

Während das Gebiet der Herrschaft bzw. des Amtes Nohfelden, und damit auch Gonnesweiler rechts der Nahe, unmittelbar von Veldenz bzw. von Pfalz-Zweibrücken verwaltet wurde, war das Hochgericht Neunkirchen immer als "Afterlehen" im Besitz anderer niederer Adelsgeschlechter. Offenbar waren zunächst die Herren von Sötern (mit der Wolfsangel im Wappen) mit dem ganzen Hochgericht belehnt, doch bereits um 1400 kam die Hälfte der drei Dörfer durch Heirat einer Angehörigen der Familie von Sötern mit Heinrich von Grobe (oder Grohe) in dessen Besitz. Der Grobesche Anteil ist häufig an weitere Familien übergegangen, so 1472 an die Herren von Burtscheid, 1474 an die Herren von Neuerburg, 1483 an die Herren von Nickendich, 1533 an die Herren von Zandt von Merl, 1583 an die Herren Braun von Schmidtburg, 1641 an die Herren von Schellart und 1730 an die Herren de Lattre de Feignies. Florentius Josef de Lattre de Feignies erreichte 1746 seine Aufnahme in die Reichsritterschaft. Seine beiden Söhne konnten jedoch das Lehen wegen finanzieller Schwierigkeiten nicht halten, so dass Herzog Karl 11. August von Pfalz-Zweibrücken es im Jahre 1780 einzog und es an seine "maitresse en titre", die Freifrau Caroline Auguste von Esebeck, geb. Gayling von Altheim, gab. Die Sötemsche Hälfte am Hochgericht kam 1696 im Erbgang - wie die Herrschaft Dagstuhl - an die Grafen von Öttingen-Baldern. Der Herzog von PfalzZweibrücken zog jedoch 177 8 gegen den Protest des Grafen auch diese Lehenshälfte ein und gab sie zwei Jahre später ebenfalls an die Freifrau von Esebeck. Der zum pfalz-zweibrückischen Amt Nohfelden, Gericht bzw. Schultheißerei Wolfersweiler, gehörige Schwarzhof rechts der Nahe war im 18. Jahrhundert in den Besitz der Familie de Lattre de Feignies gekommen; danach erwarben ihn die Herren Hauth und von Schorrenberg. 1783 kaufte der Herzog von Pfalz-Zweibrücken den Hof, verkaufte ihn aber gleich mit allem Zubehör an die Freifrau von Esebeck weiter. Mit den Auswirkungen der Französischen Revolution um 1793 entfielen alle adeligen Herrschaftsrechte auch in Gonnesweiler.

Anzumerken ist jedoch noch, daß die Herren de Lattre de Feignies nach 1730 in Gonnesweiler einen Schloßbau als Wohnsitz errichteten, der dann um 1780 von Herzog Karl 11. August für die Freifrau von Esebeck zu einem prächtigen Barockschloß hergerichtet wurde. Nach der Französischen Revolution wurde das Schloß beschlagnahmt, im Jahre 1805 versteigert und dann abgebrochen. Die zum Schloßkomplex gehörende Kapelle, die dem Hl. Johannes von Nepomuk geweiht war, wurde erst im Jahre 1970 im Zuge des Ausbaues der Durchgangsstraße abgerissen.

Der Altar mit einem Bild des Heiligen wurde jedoch in der Kath. Pfarrkirche in Gonnesweiler aufgestellt. Im Gonnesweiler Ortswappen sind diese geschichtlichen Verhältnisse wie folgt berücksichtigt: Die herrschaftliche Zweiteilung des Ortes durch die Nahe ist im Wappen durch die Teilung im Wellenschnitt anschaulich dokumentiert. Der Löwenkopf im oberen Teil des Wappens steht für die tenitoriale Gesamtherrschaft der Herzöge von Pfalz-Zweibrücken über Gonnesweiler. Die Herzöge führten als Stammwappen im schwarzen Schild einen rotgekrönten, rotbewehrten und rotgezungten goldenen Löwen. Für die Lehensinhaber des Hochgerichts wurde der untere Teil des Wappens in den Farben Rot und Gold gehalten. Diese Farben stehen insbesondere für die ersten und zeitlich längsten Inhaber, die Herren von Sötern: Sie flührten als Wappen im goldenen Schilde eine rote Wolfsangel.

Der rote Stufengiebel und die ihn begleitenden roten Sterne erinnern an das Gonnesweiler Schloss und die Schlosskapelle. Die Sterne sind entnommen dem Attribut des Hl. Johannes von Nepomuk und beziehen sich auf die fünf Lichter, die über der Stelle schwebten, an der der Heilige um der gerechten Sache willen im Jahre 1393 in Prag von der Brücke in die Moldau gestürzt wurde und darin ertrank. Im Gonnesweiler Altarbild ist der Heilige mit einem Kranz von fünf Sternen um sein Haupt dargestellt.

Die oben links und rechts den Löwenkopf begleitenden Mühlräder stehen für die beiden früheren Mühlen an der Nahe, und zwar für die sogenannte Schlossmühle beim Schwarzhof und die alte Gonnesweiler Mühle (Mühle Schütz) weiter naheabwärts am Ortsende, die als Mahl- und Sägemühle betrieben wurde und heute noch -zwar auf der anderen Straßenseite - als Sägewerk weitergeführt wird.

Das dem Stufengiebel aufgelegte Seerosenblatt schließlich symbolisiert die heutige Lage von Gonnesweiler am Bostalsee. Der Stausee, zu einem überregional bekannten Wassersport-, Freizeitund Erholungszentrum ausgebaut, hat auch für Gonnesweiler im Hinblick auf den Fremdenverkehr einen beachtlichen Stellenwert bekommen.

Gemeindebezirk Mosberg-Richweiler

Über rot-silbern geschachtem Dreiberg gespalten; Rechts in Grün eine silberne Pflugschar, durchsteckt mit einer beidseitig beblätterten goldenen Ähre; links in Silber ein goldgekrönter, rotbewährter und rot gezungter blauer Löwe.



Im Ortswappen von Mosberg-Richweiler erinnert der blaue Veldenzer Löwe in erste Linie an die urkundliche Erstnennung unter den Grafen von Veldenz, aber auch an die Zugehörigkeit ab 1444 zu den Herzögen von Pfalz-Zweibrücken, die den Veldenzer Löwen in ihr Wappen aufnahmen und weiterführten.

Das rot-silberne Schach steht insbesondere für die rund 130-jährige Zugehörigkeit von Mosberg-Richweiler zum Birkenfelder Land, zuerst als Fürstentum, dann als Landesteil und zuletzt als Landkreis.

Löwe und Schach betonen daneben aber auch die heutige Zugehörigkeit zur Gemeinde Nohfelden, die beide Elemente in ihrem Wappen zeigt.

Der das Schach tragende Dreiberg symbolisiert den Namensbestandteil -berg und die Lage des Ortes zwischen mehreren Bergkuppen.

Flugschar und Ähre weisen darauf hin, dass in Mosberg-Richweiler in der Vergangenheit die Landwirtschaft der wichtigste Erwerbszweig der Bevölkerung war und dass sie das Gebiet der Gemarkung spezifisch geprägt hat. Beide Figuren stehen auch flür die Lage des Dorfes im ländlichen Raum.

Die früher getrennten Siedlungen Mosberg und Richweiler, erstere 1397 als Moysberg erstmalig urkundlich genannt, erscheinen seit 1790 als eine Gemeinde. Im Jahr der urkundlichen Erstnennung gehörten beide Dorfgebiete territorial zur Grafschaft Veldenz, Gericht Wolfersweiler. Die Grafen von Veldenz führten als Wappen einen rotbewehrten und rotgezungten blauen Löwen im silbernen Schild. Ab dem Jahre 1437 wurde das Veldenzer Wappen aufgrund des Erbanfalles der Hinteren Grafschaft Sponheim vermehrt, d. h. gebessert. Es zeigte nun im gevierten Schilde oben rechts und unten links den Veldenzer Löwen sowie oben links und unten rechts das rot-silberne Sponheimer Schach. Nach dem Tode des Veldenzer Grafen Friedrich 111. im Jahre 1444 fiel die Grafschaft Veldenz an das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken. Die neuen Herren übernahmen in ihr herzoglich pfalz-zweibrückisches Wappen mit dem an erster Stelle stehenden rotgekrönten, rotbewehrten und rotgezungten goldenen Löwen im schwarzen Feld, dem sogenannten Pfälzer Löwen, auch den Veldenzer Löwen, nun goldgekrönt, und das Sponheimer Schach. 1480 wurde das Gericht Wolfersweiler - und damit auch Mosberg und Richweiler - dem seit 1372 bekannten Amt Nohfelden verwaltungsmäßig einverleibt. Das Land an der oberen Nahe blieb in pfalz-zweibrückischem Besitz bis zur Französischen Revolution.

Nach der französischen und der provisorischen Verwaltung kam Mosberg-Richweiler am 16. April 1817 zum Fürstentum Birkenfeld, das zum Großherzogtum Oldenburg gehörte. 1918 wurde das Fürstentum ein Landesteil (Provinz) des Freistaates Oldenburg und 1937 der Landkreis Birkenfeld im Regierungsbezirk Koblenz. Dieses abseits von Oldenburg gelegene Gebiet wurde in einem eigenen oldenburgischen Wappen mit aufgelegtem, das rot-silbeme Schach von Sponheim zeigende Mittelschild repräsentiert. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Mosberg-Richweiler mit weiteren 16 Gemeinden am 20. Juli 1946 in das neuorganisierte Saarland, und zwar in den Landkreis St. Wendel eingegliedert.

Gemeindebezirk Neunkirchen

In Gold eine aufsteigende schwarze Spitze, darin eine eintürmige silberne Kirche, vorne und hinten eine aufgerichtete, jeweils mit dem oberen Haken nach außen gewendete rote Wolfsangel.



Das Wappen nimmt in erster Linie auf den Ortsnamen Neunkirchen Bezug, indem es eine Kirche zeigt, die in ihren Umrissen in vereinfachter Form dem heutigen Bau entspricht. Die Wahl der Farben Gold-Rot und die Wolfsangel erinnern an die früheren Besitzverhältnisse im Hochgericht Neunkirchen. Sie sind dem Wappen der Familie von Sötern entnommen, die das Hochgericht Neunkirchen bis zu ihrem Erlöschen im späten 17. Jahrhundert besaß. Die Spitze ist nicht historisch zu begründen, sondern die durch sie geschaffene Schildteilung bot sich für die Aufnahme einer von der Schmalseite (Westfassade) her gesehenen Kirche an.

Gemeindebezirk Nohfelden

In zinnenförmig geteiltem Schild oben, aus der Teilung wachsend, in Silber roter, goldgekrönter Löwe; unten in Schwarz zwei gekreuzte goldene Hellebarden.



Die fünffach gezinnte Teilung und die gekreuzten Hellebarden versinnbildlichen - aufgrund der strategischen Bedeutung des Ortes, an dem Nohfelden gegründet wurde - die Wehrhaftigkeit der Anlagen, mit denen dieser Ort ausgestattet war.

Die Burgruine inmitten des Dorfes ist der Rest einer solchen Anlage, die bis zur franz. Revolution bestanden hat.

Das erste urkundliche Zeugnis über die Existenz eines Dorfes mit Namen "Nauelden" kommt von einem Angehörigen derjüngeren Linie des ältesten Geschlechtes der Herrn von Oberstein, Ritter Wilhelm Bozzel 11. "vanme steine". Er bekennt sich - lt. Text einer am 30. Dezember 1285 zu Lichtenberg gegebenen Urkunde - als ledigen Mann des Grafen Heinrich von Veldens "van der Nuen Burgk, dy igh gebuet han bime dorf zu Nauelden." (Urschrift der Urkunde im Haupt-Staatsarchiv München, Fassikel 200, Nr. 2929; Kopie in Veldenzer Kopialbücher, Band VII, Nr. 66 r; erwähnt in A. Goerz, Mittelrheinische Regesten oder chronologische Zusammenstellung des Quellenmaterials für die Geschichte der Territorien der beiden Regierungsbezirke Trier und Koblenz, Koblenz 1876/86, Band IV, S. 296, Nr. 1307; Fr. Toepfer, Urkundenbuch für die Geschichte des gräfl. und freiherrlichen Hauses der Voegte von Hunolsein, Nümberg 1866, Band 1, S. 70, Nr. 9 1; Dr. Carl Pöhlmann, Regesten der Lehensurkunden der Grafen von Veldenz, Speier 1928, Regest Nr. 253.

Die Herrn von Oberstein führten den roten, goldgekrönten Löwen in Silber in ihrem Wappen. (Walter Möller, Stammtafeln westdeutscher Adelsgeschlechter im Mittelalter, Darmstadt 1936, Band Ill, S. 211)

An die Zeit, während der Nohfelden zum Herrschaftsbereich der Pfalzgrafen von Zweibrücken gehörte -1477 bis zur französ. Revolution - sollen die Farben Schwarz/Gold der unteren Schildhälfte erinnern; insbesondere an Herzog Wolfgang von Zweibrücken - 1534/69 - dessen segensreiches Wirken als frommer Mann auf das leibliche und geistige Wohl seiner Untertanen gerichtet war. Besonders erwähnt wird durch die Chronisten für das Jahr 1556 die Erweiterung der 1514 geschaffenen Bergordnung. Sie gibt Zeugnis von dem regen Interesse, das Herzog Wolfgang dem Betrieb der auf Nohfeldener Bann gelegenen Schürfanlagen flür Kupfererz angedeihen ließ.

Die Hellebarde - oder Parte wie sie ursprünglich hieß - war die erste Paradewaffe der Bergleute, weshalb diese auch, über die eingangs erwähnte Bedeutung hinaus, als Symbol des Bergbaues gewählt wurde.

Gemeindebezirk Selbach

Durch einen blauen Wellengöpel gespalten und geteilt: Rechts oben rot-silbern geschacht; links oben in Silber eine fünfendige rote Hirschstange, schräggekreuzt mit einer roten Ähre; unten in Gold ein achtspeichiges, mit acht silbernen Spitzen besetztes und oben links zwischen den Speichen ausgebrochenes rotes Rad mit silberner Nabe und silbernen Nägeln.



Die Ortschaft Selbach, urkundlich erstmalig im Jahre 1278 genannt, gehörte mit Neunkirchen und Gonnesweiler links der Nahe zum Hochgericht Neunkirchen, das von seinen Territorialherren, zunächst den Grafen von Veldenz und dann den Herzögen von Pfalz-Zweibrücken stets in Alterlehensbesitz gegeben wurde. Nach den Herren Bossel vom Stein, den Herren von Manderscheid und den Herren von Ruppersberg kam ein Teil des Hochgerichtes mit Selbach vor 1400 in den Besitz der Herren von Sötern (mit der Wolfsangel im Wappen), die auf Burg Dagstuhl saßen. Von ca. 1630 an bis 1697 war dieser Hochgerichtsteil mit der Herrschaft von Dagstuhl verbunden, kam danach in den Besitz der Grafen von Oettingen-BaldernSötern und fiel 1778 an den Lehensherrn Pfalz-Zweibrücken zurück. Die Pfalz-Zweibrücker gaben schließlich 1780 das ganze Hochgericht Neunkirchen der Freiin Caroline von Esebeck zu Lehen, in deren Besitz es bis zur Französischen Revolution verblieb. Im Ortswappen von Selbach ist hinsichtlich dieser geschichtlichen Entwicklung die rund 300-jährige Zugehörigkeit zu den Herren von Sötern durch die Farben Rot-Gold, den Farben ihres Wappens, im unteren Schildteil symbolisiert.

Die Zugehörigkeit von Selbach nach der napoleonischen Zeit zum Großherzogtum Oldenburg, Fürstentum beziehungsweise später Gebietsteil Birkenfeld, von 1817 bis 1937 wird im Ortswappen durch das rotsilberne Schach im rechten Felde dokumentiert. Dieses Heroldsbild war im Herzschild des Fürstentumswappens enthalten.

Das zerbrochene Rad im unteren Felde des Ortswappens stellt das Attribut der hl. Katharina dar und steht für ihr Patrozinium über die alte Kapelle in Selbach. Der Turmbau der Katharinakapelle wurde im 13. Jahrhundert errichtet, während der Kapellensaal dem 16./17. Jahrhundert entstammt. Die Kapelle ist eine der ältesten kirchlichen Bauten im Nohfelder Raum und birgt für die Region bedeutende Kunstschätze.

Der blaue Wellengöpel symbolisiert die Oberläufe der beiden Flüsse Nahe und Blies, die auf der Gemarkung Selbach entspringen. In. Verbindung mit der Hirschstange und der Ähre im rechten Felde des Ortswappens deutet diese Figur auch auf die reizvolle landschaftliche Lage im Blies-/Nahe-Quellgebiet hin. Die Hirschstange selbst steht für den im Rahmen der Naherholungseinrichtungen an der Nahequelle angelegten Wildpark und die Ähre insbesondere für die früher fast ausschließliche Beschäftigung der Dorfbevölkerung in der Landwirtschaft.

Gemeindebezirk Sötern

Geviert; oben rechts und unten links in Silber Pfahlweise zwei voneinander abgewendete schwarze Pfeilbogen ohne Sehne; oben links und unten rechts in Silber zwei rote Balken, begleitet oben von fünf, in der Mitte von vier und unten von drei (2:1) liegenden roten Schindeln. Im Mittelschildchen in Gold ein von zwei schwarzen Fäden nach der Figur begleiteter schwarzer Schrägbalken.



Als Wappen für den Gemeindebezirk Sötern wurde allein der Wappenschild aus dem Gesamtwappen der Grafen Eckbrecht von Dürckheim, das diese als letzte Besitzer der reichunmittelbaren Herrschaft Eberswald (Sötern) führten, unverändert übernommen.

Als Besitzer der Herrschaft Eberswald führten die Eckbrecht von Dürckheim als Wappen im 1. und 4. Feld des gevierten Schildes ihr Stammwappen mit den beiden Pfeilbögen im 2. und 3. Feld des Schildes das Hunolstein'sche Wappen mit den beiden Balken und den sie begleitenden 12 (5 : 4: 3) Schindeln und im aufgelegten Mittelschild das Wappen der Mohr von Sötern mit dem von zwei Fäden beseitigen Schrägbalken. Die weiteren Teile des von den Eckebrechten in der Herrschaft Eberswald geführten Gesamtwappens, nämlich die Grafenkrone, die vier Helme mit den Decken und Zierden für Dürckheim, Sötem, Hunolstein und Winstein sowie die Schildhalter Adler und Löwe wurden für die Verwendung als Ortsteilwappen von Sötern nicht mit übernommen, da diese Stücke in der Regel nur in Wappen von Geschlechtern geführt werden.

Das Dorf Sötern (um 1180 Shotere, 1256 Sothere, 1342 Sotem) war der Hauptort der im 13. Jahrhundert entstandenen Herrschaft Eberswald, die stets unter der Oberlehensherrschaft der Kurfürsten und Erzbischöfe von Trier stand. Lehensträger waren zunächst (1279 nachgewiesen) die Edelherren von Vinstingen, Linie Schwanenhals. Nach deren Aussterben 1467 fiel die Herrschaft an die Erbtochter Barbara, die mit einem Grafen von Mörs-Saarwerden verheiratet war. Sie wiederum vererbte die Herrschaft an ihre Tochter, die mit dem Wild- und Rheingrafen von Kyrburg verheiratet war. Dessen Nachkommen blieben die Lehensträger bis zur Französischen Revolution.

Die Lehensträger gaben die Herrschaft Eberswald immer als Afterlehen weiter. 1398 ist Nikolaus Mohr von Sötern im Besitz der Herrschaft. Die Junker Mohr von Sötern hatten in Sötern eine Burg, die im Jahre 1381 urkundlich erwähnt wird. Die Gräfin Barbara von Saarwerden belehnte 1489 ebenfalls die Mohr von Sötern mit dem dabei so genannten "Hochgericht Sötern"; ihr Enkel, der Wild- und Rheingraf, erneuerte 1515 die Belehnung.

Nach dem Aussterben der Mohr von Sötern 1521 gelangte die Herrschaft über die beiden Erbtöchter an die Herren von Hagen.

Letztere wurden 1575 von den Vögten von Hunolstein und den Herren von Landschad von Steinach beerbt. Diese kauften im gleichen Jahre den Anteil von Schwazenberg auf. Nachdem die Landschad von Steinach ausgestorben waren, ging auch dieser Teil auf die Vögte von Hunolstein über, die damit die gesamte Herrschaft Eberswald wieder in einer Hand vereinigten.

Als 1716 die Vögte von Hunolstein der Linie Sötern ausstarben, folgten die testamentarisch als Erben eingesetzten, in weiblicher Linie verwandten Freiherren (1764 Grafen) Eckbrecht von Dürckheim, die die Herrschaft Eberswald bis zur Französischen Revolution behielten.

Das frühere Dorf Obersötern und der unweit davon gelegene Hof Haupenthal gehörten ursprünglich nicht zur Herrschaft Eberswald, sondern zum hunolsteinischen Besitz und waren als Burglehen 1431 an Philipp von Sötern vergeben. Beide Siedlungen gehörten zum Hochgericht von Wolfersweiler und damit zur Hochgerichtsbarkeit und Hoheit der Veldenzer und später der Zweibrücker Grafen. In einem Weistum des Wolfersweiler Gerichts von 1507 werden der Ort Obersötern und der Haupenthaler Hof ausdrücklich dieser Gerichtsbarkeit zugewiesen.

Im Jahre 1608 kamen beide unter die Gerichtsbarkeit der Hunolsteiner im Tausch gegen Eitzweiler. Seitdem gehörten sie auch landesherrlich und gerichtlich zu Sötern. Allerdings wird der Haupenthaler Hof nach 1782 nicht mehr erwähnt. Obersötem links des Söterbaches ist heute Ortsteil von Sötern.

Gemeindebezirk Türkismühle

Im Wellenschnitt von Gold und Schwarz schräglinks geteilt; oben schwarzes springendes Pferd, an die Teilung geschlossen; unten goldenes 4-speichiges Mühlrad.



Der Wellenschnitt deutet auf die Lage des Dorfes an einem Wasserlauf hin.

Die Farben schwarz/gold im Wappen und das springende Pferd erinnern an die Zeit, während der der auf Türkismühler Gemarkung gelegene Holzhauser Hof mit den dazugehörigen Ländereien eine beachtliche Rolle spielte.

Der ungemein gebildete, gleichermaßen den schönen Künsten zugeneigte wie auch recht praktisch denkende Herzog Christian IV. von Zweibrücken - 1735/1775 - erweiterte 1766 den Hof und gab ihm durch die Einrichtung eines Gestütes überregionale Bedeutung. Dabei mag der zu dieser Zeit aus Frankreich eindringende, auf die Förderung aller Wirtschaftszweige gerichtete Merkantilismus die Triebfeder gewesen sein.

Unter dem prunkliebenden Neffen und Nachfolger Christians, Herzog Karl 11. August - 1775/1793 - wurde das Gestüt nochmals erweitert und erlebte bis zum jähen Ende in der Französischen Revolution seine glanzvollste Zeit.

Das Mühlrad wurde im Hinblick auf den Ortsnamen gewählt, denn der Ursprung des noch verhältnismäßig jungen Ortes ist wohl eine nach ihrem Besitzer benannte Mühle.

Gemeindebezirk Walhausen

Von Grün und Gold durch eine silbem-blau geteilte Wellenleiste geteilt: Oben ein aus der Wellenleiste hervorkommendes vierspeichiges goldenes Mühlrad; unten schräg gekreuzt ein schwarzer Schlägel und ein schwarzes Eisen.



Die territoriale und überwiegend auch grundherrliche Zugehörigkeit von Walhausen zuerst zur Grafschaft Veldenz und dann zum Herzogtum Pfalz-Zweibrücken dokumentiert das Ortswappen in seiner Farbgebung. Die Farben Silber und Blau erinnern an die 310-jährige Zugehörigkeit zu Veldenz und die Farben Schwarz und Gold an die rund 350-jährige Zugehörigkeit zu Pfalz-Zweibrücken. Die Farben sind entnommen den jeweiligen Stammwappen: Veldenz führte in Silber einen goldgekrönten, rotbewehrten und rot gezungten blauen Löwen und Pfalz-Zweibrücken in Schwarz einen rotgekrönten, rotbewehrten und rot gezungten goldenen Löwen.

Die Angrenzung der Gemarkung von Walhausen im Nordwesten an die noch junge Nahe und die Lage des Ortes selbst am der Nahe zufließenden Walhauser Bach symbolisiert die geteilte Wellenleiste.

Das aus der oberen Wellenlinie hervorkommende Mühlrad steht für die aus der Mitte des 18. Jahrhunderts stammende, an der Nahe gelegene Pfeiffer's Mühle, die ursprünglich Schmeyet's Mühle und bis 1845 Scheidhauer's Mühle genannt wurde. Die Mühle wird zwar erst 1798 urkundlich erwähnt, doch erbrachten Analysen von Holzproben der alten neuentdeckten eichenen Deckenbalken eine Datierung ihrer Erbauung in den Jahren 1753 und 1756.

Die grüne Farbgebung des Feldes mit dem Mühlrad weist auf den Waldreichtum in der Gemarkung und die Lage von Walhausen im ländlichen Raum hin.

Im unteren Feld des Ortswappens erinnern die schräg gekreuzten Bergmannszeichen Schlägel und Eisen an den auf der Walhausener Gemarkung betriebenen historischen Kupfererzabbau. Nohfelden und Walhausen markieren die westliche Begrenzung des "Kupfergürtels" im Bereich der oberen Nahe, der sich bis Fischbach/Nahe über eine Länge von fast 70 km und einer Breite bis zu 5 km erstreckt. Die ersten urkundlichen Nachrichten setzen im Jahre 1454 ein: Pfalzgraf Ludwig von Pfalz-Zweibrücken und Graf Friedrich von Zweibrücken-Bitsch einigen sich darüber, im Gericht Wolfersweiler - zu dem Walhausen gehörte - ein gemeinsames Bergwerk "von kopper ertzes wegen" zu betreiben. Dieser Vertrag wird 1456 durch eine Bergfreiheit bekräftigt, die als erste Bergordnung im Herzogtum Pfalz-Zweibrücken anzusehen ist. Die ergiebigsten Grubenfelder lagen wohl damals auch schon in Walhausen, und zwar im Flurbereich "Weißer Haas" ostwärts der Straße Walhausen-Wolfersweiler. Die damalige Abbauperiode fand um 1570 ihr vorläufiges Ende. Denn zu Beginn des 18. Jahrhunderts lebte der Kupfererzbergbau wieder auf. Schwerpunkte des Abbaues waren ab etwa 1720 die Gebiete am Leckersberg und am Grubenberg. Die gewonnenen Kupfererze wurden in der Nohfeldener Schmelze, die schon 1476 erwähnt wird, geschmolzen. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts kam der Bergbau hier jedoch endgültig zum Erliegen. Zur Erforschung der Geschichte des Kupferbergbaues in Walhausen wurde der Historische Bergwerksverein Walhausen gegründet, dessen Ziel es auch ist, ein Besucherbergwerk einzurichten.

Das Dorf Walhausen, urkundlich erstmalig 1333 als "Waldenhusen" genannt, gehörte bei der Herausbildung
der Territorien im Frühmittelalter zu dem Besitz der Bischöfe von Verdun an der oberen Nahe, mit dem die Emichonen belehnt wurden. Bei der Teilung ihres Besitzes 1134 erhielt Gerlach, der sich nun Graf von Veldenz nannte, die Verduner Lehen. Nach dem Tode von Graf Gerlach IV. kamen die Veldenzer Güter durch die Heirat der Erbtochter Agnes 1268/70 an Graf Heinrich von Geroldseck, der sich danach ebenfalls Graf von Veldenz nannte. Um die Mitte des 13. Jahrhunderts nistete sich der Obersteiner Wilhelm Bossel an der oberen Nahe ein und erbaute sich in Nohfelden widerrechtlich eine Burg. Wenige Jahre später, 1256, musste er jedoch gegenüber dem Bischof von Verdun nachgeben und den Veldenzern als Lehensinhaber ein Öffnungsrecht an der Burg zugestehen. Die Erbtochter Susel von Stein-Nohfelden übergab 1345 die Hälfte der Burg in Nohfelden an den Grafen von Veldenz und unterstellte ihm die andere Hälfte als Lehen. Aus der Burg Nohfelden und dem umliegenden Land, zu dem u. a. auch Walhausen gehörte, entstand das 1372 urkundlich erstmalig erwähnte veldenzische Amt Nohfelden, Mit dem Tode des letzten Grafen von Veldenz 1444 fiel das Amt Nohfelden, und damit auch Walhausen, gemäß Erbordnung von 1438 an den Herzog von Pfalz-Zweibrücken. Die zweite Hälfte der Burg und Herrschaft Nohfelden, die zunächst im Besitz der Susel von Stein verblieb, gelangte an die Herren von Manderscheid und um 1400 an die Herren von Ruppersberg. Im Jahre 1476 konnte der Herzog von Pfalz-Zweibrücken auch diese Anteile käuflich erwerben, so dass nun das ganze Amt Nohfelden in seiner Hand war, zumal sich die Lehensabhängigkeit von Verdun im Laufe des 14. und 15. Jahrhunderts nach und nach gelöst hatte. Das Amt Nohfelden mit seinen Dörfern wurde unmittelbar von Pfalz-Zweibrücken durch einen Amtmann mit Sitz auf der Burg Nohfelden verwaltet; das Gebiet verblieb beim Herzogtum Pfalz-Zweibrücken bis zu den Auswirkungen der Französischen Revolution in unserer Gegend 1793.

Gemeindebezirk Wolfersweiler

Unter silbernem Wellenschildhaupt in Blau springender silberner Wolf



Das Wellenschildhaupt deutet auf die Lage des Dorfes an einem Wasserlauf hin.

Der Wunsch der Gemeinde, den springenden Wolf in ihrem Wappen zu führen, stützt sich auf den Abdruck eines Siegels am Schluss der"Wolfersweiler Gemeinderechnung über Alle Einnahm und Ausgaben Geld vom Jahr 1764, geführet durch Johann Georg Schweig und Michel Stabinger, als Gemeindevorsteher". Durch die Unterschriften der Gemeinderäte "nebst beygedruckten gemein Pettschaft" wird "attestiret", dass "ein mehrers bey der Gemeinde von denen Vorstehem in diesem Jahr nicht eingenommen noch ausgegeben worden, als hierinnen befindlich ist". Das Siegel zeigt innerhalb der Umschrift "Gemein. Sigel Wolffersweiller" einen springenden Wolf.

Die Farben blau-weiß weisen auf die Zeitspanne von etwa 250 Jahren hin, während der das Dorf zum Herrschaftsbereich der Grafen von Veldenz gehörte. Die erste, uns bekannte urkundliche Erwähnung der Veldenzer Vogteiherrschaft aus dem Jahre 1235 ist eine Aufzählung der Gebiete, die die Grafen von verschiedenen Seiten zu Lehen hatten. Im Text dieser Urkunde ist u. a. aufgeführt: "...Advocatiam curtis de Wolftieviller cum suis pertinentiis ." und an anderer Stelle: ". Fundus ecclesine de Wolftieviller et decima .."